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Schneller aus der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner der letzte Weg, um sich von ihrem Schuldenberg zu befreien. Rund 140.000 Menschen in Deutschland durchlaufen zurzeit das Insolvenzverfahren. Nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase können die meisten von ihnen mit einer Restschuldbefreiung rechnen und sind schuldenfrei. Seit einiger Zeit gibt es nun schon Bestrebungen der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Darüber hinaus gibt es für Schuldner aber noch einen Weg, das Insolvenzverfahren abzukürzen.

Restschuldbefreiung nach drei Jahren – aber mit harten Bedingungen

Die Idee der Justizministerin, die Wohlverhaltensphase zu halbieren, ist nicht neu. Bereits in einer Rede von 2010 kündigte sie ein derartiges Vorhaben an. Der schnellere Weg aus der Insolvenz soll allerdings an Bedingungen geknüpft sein: Nur, wer innerhalb dieser drei Jahre 25 Prozent seiner Schulden abbezahlt hat, soll nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung beantragen können. Schuldenexperten halten diese Vorgabe für zu streng. Die Privatinsolvenz betrifft in erster Linie Arbeitslose, gescheiterte Selbstständige und Geringverdiener; sie verfügen in der Regel über kein oder nur geringen pfändbares Einkommen. 25 Prozent der Schuldensumme abbezahlen, in nur drei Jahren – das können also die wenigsten Insolvenznehmer.

Insolvenzvergleich

Für Schuldner gibt es allerdings noch einen weiteren Weg, das Insolvenzverfahren abzukürzen: Den Insolvenzvergleich. Dieser Vergleich mit den Gläubigern ist zum Beginn des Insolvenzverfahrens ohnehin zwingend notwendig. Dort legt der Schuldner seinen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Erscheint dieser den Gläubigern nicht attraktiv genug, startet das Insolvenzverfahren. Doch auch im Laufe des Verfahrens kann der Schuldner seinen Gläubigern einen Teilvergleich vorschlagen – natürlich in Absprache mit dem Amtsgericht und dem Treuhänder. Erhält der Schuldner zum Beispiel ein Darlehen seiner Familie oder eines anderen Sponsors, kann er den Gläubigern die sofortige Auszahlung einer Teilsumme vorschlagen. Der Vorteil: Die meisten Gläubiger stimmen dem zu, da diese Teilsumme in der Regel höher ist als der Betrag, den sie während des Insolvenzverfahrens erhalten. Der Nachteil: Der Schuldner erlangt auf diese Weise keine Schuldenfreiheit, sondern muss das Darlehen anschließend zurückzahlen.

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