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Wie erfahre ich, ob ich Schulden erbe?

Verstirbt ein nahestehender Verwandter, ist der Schmerz oft groß. Bei aller Trauer müssen sich die Hinterbliebenen dennoch um den Nachlass kümmern. Viele Verstorbene hinterlassen nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Für dieses haften nach dem Todesfall die Erben. Viele Hinterbliebene fragen sich daher: „Wie erfahre ich, ob ich Schulden erbe?“ Schulden-bremse.de klärt auf.

Erben müssen den Nachlass selbst ordnen

Hatte ein Verstorbener Schulden, haften die Erben dafür in der Regel mit ihrem Privatvermögen – leiten sie keine weiteren Schritte ein, sind die Schulden auch dann zu zahlen, wenn der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Forderungen nicht ausreicht. Hinterbliebene haben jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen – sehen Sie dazu auch die Antwort auf die Frage „Was passiert mit Schulden nach dem Tod?“ Um das Erbe auszuschlagen, bleiben jedoch nur sechs Wochen Zeit, um sich mit den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen auseinanderzusetzen. Eine Antwort auf die Frage „Wie erfahre ich, ob ich Schulden erbe?“ sollte daher schnell gefunden werden.

Schulden erben: So ordnen Sie den Nachlass

Das Nachlassgericht informiert Hinterbliebene zunächst nur darüber, dass ein Nachlass besteht. Bei der Testamentseröffnung erfahren die Erben lediglich, wie die bestehenden Vermögenswerte aufgeteilt werden. Über eventuelle Schulden kann das Nachlassgericht in aller Regel keine Auskunft geben. Wie erfahren Sie also, ob Sie Schulden erben? Dazu müssen Sie sich selbst einen Überblick über die Vermögenslage des Verstorbenen verschaffen. Dafür:

  • verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konten
  • holen Erkundigungen bei Ämtern ein
  • sichten und ordnen die Rechnungen des Verstorbenen
  • verschaffen sich einen Überblick über Mietzahlungen, Versicherungen, Abos und weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen und erkundigen sich, ob eventuell Zahlungsrückstände bestehen.
  • prüfen Sie eventuell geerbte Immobilien auf ihren Sanierungszustand. Ziehen Sie eventuell einen Sachverständigen hinzu, um die Sanierungskosten zu berechnen.

Machen Sie sich eine Liste, in der Sie das Vermögen des Verstorbenen den geschuldeten Summen gegenüberstellen. Berücksichtigen Sie dabei auch Bestattungskosten, Kredite, Unterhaltsansprüche, Kosten für eine Testamentseröffnung und eventuelle Nachlassverwaltung. Zeichnet sich ab, dass unter dem Strich mehr Soll als Haben vorhanden ist, sollten Sie die Erbschaft ausschlagen. Wie beschrieben, bleiben Ihnen dazu sechs Wochen Zeit. Bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen kann es sinnvoll sein, rechtliche Hilfe hinzuzuziehen.

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für Erben

Sechs Wochen sind nicht unbedingt lang, um einen Nachlass zu ordnen. Der deutsche Gesetzgeber sieht daher für Erben die Möglichkeit vor, die Erbenhaftung zu beschränken. Zu diesem Zweck stellen Sie vor dem Nachlassgericht die sogenannte Dreimonatseinrede. Das berechtigt Sie, sich in den ersten drei Monaten nach der Annahme des Erbes einen genauen Überblick über die Verhältnisse zu verschaffen. In diesen drei Monaten müssen Sie keine Verbindlichkeiten begleichen.

Möchten Sie die Haftung für die Erbschaft dauerhaft beschränken, können Sie eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragen. Während der Nachlassverwaltung ordnet ein gerichtlich bestellter Verwalter das Vermögen und begleicht die Schulden aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht zur vollständigen Deckung aus, können die Erben dennoch nicht haftbar gemacht werden. Einen Antrag auf Nachlassinsolvenz müssen Sie sogar stellen, wenn Sie von der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis haben. Sehen Sie dazu auch die Frage „Was passiert mit den Schulden nach dem Tod?