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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird während des Insolvenzverfahrens vom Amtsgericht eingesetzt. Er muss dem Schuldner wie auch den Gläubigern gegenüber neutral sein und juristische und wirtschaftliche Erfahrungen vorweisen. Dem Insolvenzverwalter kommt während des Verfahrens viel Verantwortung zu: Er verwaltet für die Dauer immerhin das Vermögen und das Einkommen des Schuldners.

Insolvenzverwalter finden

Insolvenzverwalter müssen große juristische und wirtschaftliche Erfahrung für ihr Amt mitbringen. Mit ihrer Arbeit vertreten sie vielfältige Interessen und versuchen sie in Einklang zu bringen: die des Amtsgerichtes, des Schuldners und der Gläubiger. Meist sind sie von der Ausbildung her Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte oder Wirtschaftsprüfer. Nicht jeder Jurist kann diese Aufgabe übernehmen, da sich das Insolvenzrecht zu einem hochspezialisierten Bereich entwickelt hat. Darüber hinaus muss der jeweilige Insolvenzverwalter auch über die personellen Ressourcen für das Verfahren verfügen. Den Insolvenzverwalter bestimmt zu Beginn des Insolvenzverfahrens das Amtsgericht. Schuldner haben also kein Mitspracherecht bei der Auswahl Ihres Insolvenzverwalters. Die Anwaltskammer der jeweiligen Stadt oder das zuständige Amtsgericht kann allerdings im Vorfeld darüber informieren, welche Anwälte in einer Region auch als Insolvenzverwalter tätig sind.

Die Aufgaben des Insolvenzverwalters

zahl-der-privatinsolvenzen-sinktIm Gegensatz zum Schuldner haben die Gläubiger das Recht, den Insolvenzverwalter abzulehnen und einen neuen einzusetzen. Das Amtsgericht muss diesen allerdings bestätigen. Mit Eröffnung des Verfahrens geht das Vermögen des Schuldners in die Hände des Insolvenzverwalters über. Er prüft nun, welche Wertgegenstände und Sparguthaben vorhanden sind und wird diese veräußern, um damit die Gläubiger zu gleichen Teilen zu bezahlen. Ebenso verwaltet er als Treuhänder das Konto des Schuldners. Der pfändbare Anteil des Einkommens wird ebenfalls dazu genutzt, die Gläubiger auszuzahlen.

Die Pflichten des Insolvenzverwalters

Nicht nur der Schuldner hat innerhalb eines Insolvenzverfahrens Verpflichtungen, auch der Insolvenzverwalter muss seinen Pflichten nachkommen. Bei seiner Arbeit untersteht der Insolvenzverwalter der Beobachtung des obersten Insolvenzrichters. Für Pflichtverletzungen haftet er persönlich mit seinem eigenen Vermögen. Die Haftung des Insolvenzverwalters endet spätestens drei Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Vergütung des Insolvenzverwalters

Die Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt gemäß der Insolvenzmasse und folgt bestimmten Regelsätzen. Diese bemessen sich anhand der Insolvenzmasse, die zum Ende eines Insolvenzverfahrens hin zur Verfügung steht. Beträgt diese Masse zwischen 500 und 25.000 Euro, erhält der Insolvenzverwalter einen Anteil von 40 Prozent; liegt die Masse bei 50.000 Euro, erhält der Insolvenzverwalter 25 Prozent, bei weiteren 200.000 Euro noch 7 Prozent usw.