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Schuldenregulierung

Für eine erfolgreiche Schuldenregulierung gibt es verschiedene Wege: Die außergerichtliche Schuldenregulierung und die Schuldenregulierung durch das Insolvenzverfahren. Bevor Sie ein Insolvenzverfahren anmelden können, ist ein Versuch der außergerichtlichen Schuldenregulierung vorgeschrieben. Auch bei kleineren Schuldensummen, wenn keine Insolvenz droht, ist es für Schuldner oft von Vorteil, einen außergerichtlichen Weg der Einigung zu beschreiten. Oft ist es sinnvoll, sich dafür professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle zu holen, zum Beispiel von der Caritas, der AWO oder einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle. Unser Ratgeber zeigt Ihnen hier, welche unterschiedlichen Möglichkeiten zur außergerichtlichen Schuldenregulierung Sie neben oder vor dem Insolvenzverfahren haben.

Varianten der Schuldenregulierung

Grob unterteilt gibt es zwei Varianten der Schuldenregulierung: die außergerichtliche Schuldenregulierung und die Schuldenregulierung durch ein Insolvenzverfahren.

Voraussetzung für beide Wege sind geordnete Verhältnisse. Verschaffen Sie sich daher zunächst einen Überblick über Ihre Schulden, indem Sie alle Rechnungen und Mahnungen sortieren und nach Gläubigern ordnen. Lassen Sie Ihren Schuldnerberater prüfen, welche dieser Forderungen überhaupt noch rechtmäßig ist; vielleicht sind einige Ihrer Schulden bereits verjährt. Zudem sollten Sie einen Kassensturz vornehmen und Ihre Ausgaben Ihren Einnahmen gegenüberstellen. Auf diese Weise erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen im Monat für eine außergerichtliche Schuldenregulierung zur Verfügung steht. Führen Sie außerdem ein Haushaltsbuch: Protokollieren Sie alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig, hilft dies dabei, Einsparpotenziale aufzudecken. Vielleicht entdecken Sie im Gespräch mit der Schuldnerberatung zudem noch Optionen, ihr monatliches Einkommen zu verbessern.

Möglichkeiten der außergerichtlichen Schuldenregulierung

schulden-bremse-schuldenregulierungDie Privatinsolvenz ist ein Verfahren der Schuldenregulierung, das vielen überschuldeten Verbrauchern verlockend erscheint. Nach drei Jahren der Wohlverhaltensphase können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits schuldenfrei sein – Ihre Restschulden werden Ihnen erlassen. Allerdings steht nicht allen Verbrauchern das Insolvenzverfahren offen. Und auch wenn Sie planen, Privatinsolvenz anzumelden, muss zunächst ein Versuch der außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern erfolgen. Die Wege der außergerichtlichen Schuldenregulierung sollten Sie daher kennen.

Mit Ihren Gläubigern können Sie zum Beispiel über folgende Wege der außergerichtlichen Schuldenregulierung verhandeln:

  • Die Stundung: Der Gläubiger verzichtet für einen vereinbarten Zeitraum auf sein Geld. Im Anschluss muss die Ratenzahlung aber wieder zuverlässig im vollen Umfang erfolgen. Die Stundung kann sinnvoll sein, wenn ein kurzzeitiger Zahlungsengpass die Ratenzahlung unmöglich macht. Aber Achtung: Einige Gläubiger berechnen Zinsen für den Zeitraum der Stundung.

  • Ratenzahlung: Sie zahlen Ihre Schulden in monatlichen Raten ab. Dem sollten Sie gewissenhaft nachkommen. Denn hinken Sie mit der Ratenzahlung hinterher , wird im Zweifelsfall der gesamte Schuldenbeitrag auf einmal fällig. Währen Sie die Höhe der monatlichen Raten daher so, dass Sie diese auch langfristig und zuverlässig zahlen können.

  • Vergleich: Sie einigen sich mit dem Gläubiger darauf, dass er Ihnen einen Teil Ihrer Schulden erlässt, wenn Sie ihm einen gewissen Anteil sofort zahlen. Dieser Weg der außergerichtlichen Schuldenregulierung ist sinnvoll, wenn Sie eine größere Summe auf einen Schlag auftreiben können. Oft muss ein Sponsor einspringen, zum Beispiel ein hilfreiches Familienmitglied, um die Einmalzahlung des Verschuldeten möglich zu machen.

  • Schulden festschreiben: Auf die geschuldete Summe werden keine Zinsen mehr erhoben. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn die Höhe der Zinsen die Höhe der eigentlichen Forderung schon übersteigt.

  • Umschuldung: Sie fassen alle Schulden in einem neuen Kredit zusammen, mit dessen Hilfe Sie dann die Gläubiger bezahlen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie keine Schufa-Einträge haben und Sicherheiten für den Kredit bieten können. Ist das nicht der Fall, brauchen Sie einen solventen Bürgen.

Kredite für eine Umschuldung finden Sie mit unserem kostenlosen Online-Kreditrechner:

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Welcher Weg der außergerichtlichen Schuldenregulierung in Ihrem individuellen Fall der richtige ist, wird Ihr Schuldnerberater mit Ihnen besprechen. Mit viel Verhandlungsgeschick lassen sich Gläubiger eventuell davon überzeugen, einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zuzustimmen.

Privatinsolvenz: Die gerichtliche Schuldenregulierung

Scheitern alle Versuche der außergerichtlichen Schuldenregulierung oder ist nicht ausreichend Geld für einen Vergleich oder für Ratenzahlungen vorhanden, bleibt Privatverbrauchern oft nur der Weg in die Verbraucherinsolvenz. Innerhalb des Insolvenzverfahrens müssen alle Einkommen über der Pfändungsfreigrenze sowie alle Vermögenswerte an die Gläubiger übertragen werden; Einkommen und Vermögen des Schuldners stehen für die Dauer des Verfahrens unter der Betreuung eines Insolvenzverwalters. Nach dieser Phase der finanziellen Abhängigkeit, der sogenannten Wohlverhaltensperiode, winkt allerdings die Belohnung in Form einer Restschuldbefreiung. Es empfiehlt sich, auch für das Insolvenzverfahren die Hilfe eines erfahrenen Schuldnerberaters oder Insolvenzberaters in Anspruch zu nehmen.

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