Kostenlose Kreditberechnung

Wir vergleichen völlig kostenlos verschiedene Kreditanbieter.

Hier klicken und kostenlos einen Kredit berechnen lassen

 

Pfandleihhäuser

Wer Schulden hat, der nutzt jede Möglichkeit zur Geldbeschaffung. Gerade, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um laufende Kosten zu decken, müssen Wertgegenstände zu Geld gemacht werden. Wenn Mahnungen ins Haus flattern und der Vollstreckungsbescheid droht, zieht es Viele ins Pfandleihhaus, um Wertvolles vorübergehend zu veräußern. Wenn Sie auf der Suche nach einem Pfandleihhaus in Ihrer Nähe sind, finden Sie hier Tipps, worauf Sie beim Verleihen Ihrer Wertgegenstände achten müssen.

Das leistet das Pfandleihhaus

schulden-bremse-pfandleihhausDie Haushaltskasse ist leer, aber Rechnungen kommen weiterhin – da erscheint Vielen der Gang zum Pfandleihhaus als Ausweg. Im Schrank mag man noch den ein oder anderen Wertgegenstand finden; zu groß ist die persönliche Bindung, um ihn zu verkaufen, aber kurzzeitig gegen Geld verleihen könnte man ihn. Genau diese Dienstleistung bieten die Pfandleiher an: Sie geben einen finanziellen Kredit gegen eine Sicherheit, das Pfand – eben einen Wertgegenstand. Eine Bonitätsauskunft wie für einen herkömmlichen Kredit ist dafür nicht notwendig, es reicht die Vorlage des Personalausweises. Rund eine Million Verbraucher nehmen diesen Service jedes Jahr in Anspruch, schätzen die Verbraucherzentralen. Der größte Vorteil ist, dass für die Aufnahme eines Pfandkredits keine weiteren Schulden gemacht werden.

Auch Pfandleihhäuser erheben Zinsen

Allerdings zahlen die Pfandleiher nicht die volle Summe für die in Zahlung gegebenen Wertsachen aus: Mit 25 bis 50 Prozent des eigentlichen Wertes darf der Kreditnehmer rechnen. Auch für den Pfandkredit werden Zinsen fällig. Bekommt man bis zu 300 Euro ausgezahlt, werden gesetzliche vorgeschriebene 1 Prozent Zinsen berechnet. Liegt die Kreditsumme darüber, zahlt man etwa 2 Prozent Zinsen. Zusätzlich fallen Pfandgebühren an, die sich nach der Höhe der Leihsumme berechnen. Nach einer vereinbarten Zeit, in der Regel nach drei Monaten, löst der Kreditnehmer das Pfand gegen Zahlung der geliehenen Summe plus Zinsen und Gebühren wieder aus oder verlängert bei Bedarf den Kredit um weitere drei Monate.

Pfandleihhaus in Ihrer Nähe finden

Pfandkredite eignen sich, um kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Rund 200 Pfandleihen gibt es in Deutschland. Pfandleihhäuser in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Gelben Seiten und Online-Adressverzeichnisse. Nicht immer ist das nächstgelegene Pfandleihhaus jedoch die beste Wahl – folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen seriösen Pfandleiher suchen:

  • Beziehen Sie bei Ihrer Suche mit ein, wie lange die Pfandleihe bereits besteht. Häuser, die sich über Jahre halten können, sind in der Regel seriös.
  • Auch sollte Ihnen der Pfandleiher nicht mehr als 50 Prozent des aktuellen Marktwerts oder 60 Prozent des Neuwerts Ihrer Wertgegenstände anbieten. Das erscheint wenig, höhere Angebote lassen jedoch auf ein unseriöses Geschäft schließen. Bei höheren Beleihungssummen besteht zudem kein Versicherungsschutz für den beliehenen Gegenstand.
  • Unseriös ist es zudem, wenn der Pfandleiher Ihren Personalausweis oder Reisepass kopiert.
  • Bessere Preise können Sie oft herausschlagen, wenn sich das Pfandleihhaus auf die jeweiligen Wertgegenstände spezialisiert hat, zum Beispiel auf alten Schmuck, Antiquitäten oder Technik. Die Fachleute in spezialisierten Pfandleihen können den Wert genauer einschätzen.

Was passiert, wenn Sie das Pfand nicht wieder auslösen?

Nach Ablauf des Pfandvertrages können Sie das Pfand wieder auslösen, gegen Vorlage des ausbezahlten Pfandkredits, der Zinsen und Pfandgebühren. Haben Sie die nötige Summe nicht, können Sie den Pfandvertrag verlängern. Versäumen Sie auch dies, geht das Eigentumsrecht am Wertgegenstand an den Pfandleiher über und dieser darf es veräußern. Laut Gesetz müssen nicht ausgelöste Pfandgüter öffentlich versteigert werden; in die Auktion dürfen sie erst frühestens einem Monat nach dem Fälligkeitstermin. Nimmt der Pfandleiher durch die Auktion einen höheren Beitrag ein, als er dem Pfandgeber ausbezahlt hat, kann der ehemalige Besitzer diesen Überschuss innerhalb von zwei Jahren einfordern. Versäumt er dies, muss der Pfandleiher den Überschuss an den Staat abführen.

Bildnachweis: Bundesarchiv Bild 102-12620, Berlin, Pfandleihe, Silberkammer © Bundesarchiv, Bild 102-12620 / CC-BY-SA – commons.wikipedia.org