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Wann verjähren Schulden bei Inkasso?

Diese Post fischt niemand gerne aus dem Briefkasten: ein Schreiben vom Inkassobüro. Ein Inkassobüro nehmen viele Unternehmen in Anspruch, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Für die Schuldner kommen auf den ursprünglich geschuldeten Betrag noch Mahn- und Verwaltungskosten hinzu. Selbst kleine ausstehende Beträge wachsen so schnell zu größeren Summen heran. Doch nicht in jedem Fall müssen Sie die Forderung des Inkassobüros auch begleichen. Forderungen können verjähren. Wann verjähren Schulden bei Inkasso?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schulden

Im Jahr 2002 wurden die Verjährungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert. Zuvor betrug die Verjährungsfrist für Schulden 30 Jahre. Wann verjähren Schulden bei Inkasso aktuell? Die neue regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut § 195 BGB drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt dabei jeweils am Ende des Jahres, in dem die Schulden entstanden sind.

In der Praxis bedeutet das: Erhalten Sie im Jahr 2017 eine Mahnung von einem Inkassobüro über eine ausstehende Summe aus dem Jahr 2010, können Sie sich auf die Verjährungsfrist berufen. Die Verjährung begann in diesem Fall am 31.12.2010 und endete am 31.12.2013. Diese Verschiebung des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 BGB bezeichnet man als „Ultimoregelung“; sie hat vor allem praktische Gründe. Fällt der Ablauf der Verjährungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt laut § 193 BGB der nächste Werktag an die Stelle dieses Tages.

Wichtig zu wissen: Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist erlischt eine Forderung nicht automatisch. Der Gläubiger darf sie weiterhin eintreiben bzw. durch ein Inkassounternehmen eintreiben lassen. Der Ablauf der Verjährung gibt Schuldnern allerdings ein Leistungsverweigerungsrecht. Erhalten Sie nach Ablauf der Verjährungsfrist eine Mahnung durch ein Inkassobüro, müssen Sie sich diesem gegenüber aktiv und schriftlich auf die Verjährung berufen.

Verjährung nach Vollstreckungsbescheid

Keine regelmäßige Verjährungsfrist besteht, wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Liegt ein rechtskräftiger Titel für die Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Gleiches gilt für alle Forderungen, die durch ein Urteil rechtskräftig geworden sind. Auch bei der Frage „Wann verjähren Schulden bei Inkasso?“ gilt im Falle einer rechtskräftigen Forderung die Antwort: erst nach 30 Jahren.

Prüfen Sie Forderungen von Inkassobüros genau

Inkassobüros versuchen häufig, auch Schulden einzutreiben, wenn die Forderung längst verjährt ist. Lesen Sie daher die Mahnung eines Inkassobüros genau durch und prüfen Sie, in welchem Jahr die Forderungen entstanden sind.

Wird das Inkassobüro innerhalb der Verjährungsfrist tätig, prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist. Prüfen Sie zudem, ob der Gläubiger das Inkassounternehmen legitimiert hat, Forderungen für ihn einzutreiben. Haben Sie die Leistung in Anspruch genommen und das Inkassobüro ist legitimiert, müssen Sie zahlen. Jedoch sind nicht alle Gebühren, die Inkassobüros erheben wollen, zulässig. Ziehen Sie im Zweifel eine Schuldnerberatung hinzu und holen Sie sich Rat, welche Forderungen rechtmäßig sind und welche Sie nicht zahlen müssen.