Kostenlose Kreditberechnung

Wir vergleichen völlig kostenlos verschiedene Kreditanbieter.

Hier klicken und kostenlos einen Kredit berechnen lassen

 

Angehörige entlasten durch Bestattungsvorsorge

Durchschnittlich 7.000 Euro kostet eine Bestattung in Deutschland. Kosten, die entweder aus dem Nachlass des Verstorbenen gezahlt oder von den Angehörigen getragen werden müssen. Damit die Bestattung nicht zur finanziellen Belastung wird oder gar in die Schuldenfalle führt, empfiehlt es sich, schon frühzeitig vorzusorgen – durch ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.


Warum ist eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge wichtig?

Den Gedanken an das eigene Ableben schieben viele Menschen lieber weit voraus. Mit den Angehörigen über den eigenen Tod und die Wünsche für die Bestattung zu sprechen, fällt ebenfalls schwer. Dennoch ist es empfehlenswert, sich bereits frühzeitig mit der Bestattungsvorsorge auseinanderzusetzen. Ohne eine derartige Vorsorge müssen die Angehörigen oder die Erben die Bestattungskosten nämlich in voller Höhe tragen. Nicht in allen Fällen deckt der Nachlass des Verstorbenen diese finanzielle Belastung ab.

Fast 8.000 Euro kostet eine Beerdigung in Durchschnitt. Darin enthalten sind die Leistungen des Bestatters, die Kosten für den Grabstein, den Sarg oder die Urne und die Friedhofsgebühren. Eine Feuerbestattung ist in der Regel etwas preiswerter als eine Erdbestattung, eine anonyme Bestattung verursacht ebenfalls geringere Kosten, da auf den Grabstein verzichtet wird. Dennoch kommt auf die Hinterbliebenen meist eine finanzielle Belastung in Höhe von mehreren Tausend Euro zu. Diese Summe zu tragen fällt besonders schwer, wenn auch noch Schulden geerbt werden. Wer seine Angehörigen entlasten möchte, sorgt vor. Für die Bestattungsvorsorge stehen zwei Varianten zur Auswahl.

Welche Art der Bestattungsvorsorge passt zu den individuellen Ansprüchen?

Welche Arten der Bestattungsvorsorge gibt es? Als wirklich sicher gelten nur zwei Varianten:

  • die einmalige Einlage in einen Treuhandvertrag
  • die Sterbegeldversicherung

Welche Form besser zu den eigenen Bedürfnissen passt, hängt vom individuellen Gesundheitszustand, den finanziellen Verhältnissen und den Wünschen für die Bestattung ab.

Bestattungsvorsorge per Treuhandvertrag

Für die Bestattungsvorsorge per Treuhandeinlage wird eine einmalige Summe in einen Treuhandvertrag einbezahlt. Die Höhe der Summe sollte sich nach den voraussichtlichen Kosten für die eigene Bestattung richten. Ein Kostenvoranschlag durch einen Bestatter oder bestehende Bestattungsvorsorge-Pakete bieten Orientierung. Die Summe wird dann als Treuhandvermögen angelegt und im Todesfall an den Bestatter ausbezahlt.

Vorteile:

  • es fallen keine Negativzinsen an
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung und bis ins hohe Alter möglich
  • Wunschbestatter kann festgelegt werden
  • deutschlandweite Bestattung möglich
  • Ausfallbürgschaft für das eingelegte Kapital
  • jährlicher Kontoauszug
  • nicht in Anspruch genommene Gelder werden ausgezahlt

Bestattungsvorsorge per Sterbegeldversicherung

Eine Alternative zum Treuhandvertrag ist die Sterbegeldversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt monatlich einen kleinen Betrag ein, im Todesfall wird dann die zuvor festgelegte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Sterbegeldversicherung ist vor allem für jüngere Menschen und für Personen mit geringem Einkommen interessant.

Vorteile:

  • in der Regel keine Gesundheitsprüfung notwendig
  • auch kleine Monatsbeiträge möglich
  • Wunschbestatter kann festgelegt werden
  • deutschlandweite Bestattung möglich

Worauf ist bei Bezug von Sozialleistungen zu achten?

Wer Grundsicherungsleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, muss zunächst sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen, bevor er finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Ausgenommen ist lediglich das sogenannte Schonvermögen. Dabei handelt es sich um Geld, das nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss und daher nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dazu gehören etwa ein angemessenes Fahrzeug, eine angemessene Immobilie und Geldsummen bis zu einer gewissen Obergrenze.

Ob die Bestattungsvorsorge per Treuhandvertrag oder Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gehört, ist Auslegungssache. Gerichtsurteilen zufolge ist dann der Fall, wenn die Bestattungsvorsorge zweckgebunden und angemessen ist, also tatsächlich nur für die Deckung der Bestattungskosten verwendet wird und der Betrag die durchschnittlichen Bestattungskosten nicht wesentlich übersteigt. Trotz zahlreicher Gerichtsurteile, die diese Ansicht bestätigen, kommt es immer wieder vor Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten. Wer einen Rechtsstreit vermeiden will, hat die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht abzuschließen. Das unwiderrufliche Bezugsrecht stellt sicher, dass die Versicherungsleistung ins Vermögen des Bezugsberechtigten gehört und damit nicht mehr dem Vermögen des Versicherungsnehmers hinzugerechnet wird.

Bestattungsverfügung: Wünsche für die Bestattung festlegen

Zur Bestattungsvorsorge gehört allerdings nicht nur die finanzielle Absicherung. Um Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen zu ersparen, legen Sie am besten im Vorfeld fest, wie Sie bestattet werden möchten. Dafür eignet sich eine sogenannte Bestattungsverfügung. In diesem Dokument können Sie die gewünschte Bestattungsart, die Grabart und auch einen Wunschbestatter angeben. Haben Sie konkrete Vorstellungen, welche Musik gespielt werden oder welche Blumen als Grabschmuck verwendet werden sollen, können Sie dies ebenfalls festlegen.

Eine Bestattungsverfügung sollte handschriftlich erstellt werden und die folgenden Punkte enthalten:

  • Überschrift
  • Einleitung
  • Erstellungsort
  • Datum
  • Anschrift
  • Name
  • Geburtsdatum
  • gewünschte Bestattungsart
  • gewünschter Bestattungsort
  • eventuell weitere Angaben zur Bestattung
  • Unterschrift

Um die Echtheit der Bestattungsverfügung zu bestätigen, können Sie diese auch von Ihrem Hausarzt oder einem Notar autorisieren lassen.

Wann sollten Sie sich um die Bestattungsvorsorge kümmern?

Einen festgelegten Zeitpunkt für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge gibt es nicht. Entscheiden Sie sich für eine Sterbegeldversicherung, empfiehlt es sich jedoch, diese so früh wie möglich abzuschließen. Umso geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus. Generell sollten Sie das Thema nicht zu lange hinauszögern, um Ihre Hinterbliebenen und Erben zu entlasten.

Ähnliche Nachrichten

  • Keine ähnlichen Nachrichten vorhanden