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EU-Richtlinie: Das Girokonto für Jedermann

Rund 670.000 Menschen in Deutschland haben kein Girokonto – und können somit kaum am geregelten Zahlungsverkehr teilnehmen. Die EU möchte das nun ändern und hat eine Richtlinie zum „Girokonto für Jedermann“ ausgegeben. Darin wird ein Rechtsanspruch auf ein Konto auf Guthabenbasis verankert. Bundesverbraucherminister Heiko Maas möchte diese Richtlinie möglichst schnell umsetzen.

67.000 Menschen in Deutschland ohne Konto

Ob die Miete zu zahlen ist oder die Stromrechnung, ob die Telefonkosten überwiesen werden müssen oder das Finanzamt Geld fordert: Wer am Zahlungsverkehr in Deutschland teilnehmen möchte, braucht in der Regel ein Girokonto. Ohne eigenes Konto ist es schwierig bis unmöglich, alle geforderten Zahlungen zu decken; oder doch zumindest sehr, sehr unkomfortabel. So kann man zum Beispiel Zahlungen bar tätigen – längst nicht alle lassen sich darauf ein, die Mietzahlung bar zu übergeben, ist doch sehr unüblich geworden. Eine andere Möglichkeit ist es, das Geld direkt auf das Konto des Empfängers einzuzahlen; bis zur Gutschrift dauert es aber manchmal länger als bei einer Überweisung. Trotz dieser Unannehmlichkeiten haben rund 670.000 Menschen in Deutschland kein Konto – darunter sind Obdachlose, Saisonarbeiter oder Gaststudenten.

Kein Konto – keine Wohnung: Keine Wohnung – kein Konto

Ohne festen Wohnsitz gibt es meist auch kein Girokonto, so die Politik der Banken. Negative Schufa-Einträge können ebenfalls dazu führen, dass es kein neues Girokonto mehr gibt. Doch ohne Konto gibt es auch meist keine Wohnung. Für Obdachlose ergibt sich damit ein Teufelskreis, aus dem sie kaum ausbrechen können. Bereits im April diesen Jahres hat die EU-Kommission daher eine Richtlinie mit dem Titel „Girokonto für Jedermann“ erlassen. Das Basiskonto soll nur auf Guthabenbasis geführt werden können, Überziehen ist also nicht möglich. Es gibt des Kontoinhabern jedoch die Möglichkeit, wieder normal am Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Ein entsprechendes Basiskonto gibt es derzeit in 12 der 28 EU-Länder. In Deutschland gibt es nur eine entsprechende Empfehlung an die Bankinstitute, der derzeit nur die Sparkasse folgt. Mit der EU-Richtlinie wird das Konto für Jedermann zur Pflicht. Zur Umsetzung haben die Mitgliedsländer allerdings zwei Jahre Zeit.

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