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Was tun bei einer Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist ein Alptraum für viele Verbraucher. Plötzlich können Sie kein Geld mehr abheben, die Bank führt keine Überweisungen mehr aus. Aber auch bei einer Kontopfändung steht Ihnen ein gewisser Freibetrag zu, mit dem Sie Ihre wichtigsten laufenden Kosten decken können. Hier erfahren Sie, wie sich Sie sich nach einer Kontopfändung richtig verhalten.

Wie kommt es zur Kontopfändung?

Eine Kontopfändung kommt nicht aus heiterem Himmel. Zumeist sind ihr schon mehrere Mahnungen vorausgegangen. Begleicht ein Schuldner die Forderung auch nach Zahlungserinnerung und Mahnung nicht, kann der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Dieser gibt dem Schuldner noch 14 Tage Zeit, die offenen Forderungen zu begleichen. Geht keine Zahlung ein, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid und anschließend einen Vollstreckungstitel zu beantragen. Der Vollstreckungstitel berechtigt ihn zur Kontopfändung.

Der Gläubiger kann sich nun direkt an die Bank wenden. Als Drittschuldner hat diese die Pflicht, die Forderung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Reicht das Guthaben des Schuldners nicht aus, um die Schulden auf einen Schlag zu begleichen, bleibt die Kontopfändung so lange bestehen, bis die komplette Schuld bezahlt ist. Die Bank richtet zudem eine vierwöchige Verfügungssperre ein. Während dieser Zeit kann der Schuldner nicht mehr auf das Konto zugreifen.

Eine Kontopfändung hat weitreichende Folgen: Der Kontoinhaber kommt nicht mehr an sein Geld, Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt. Die Vollstreckung hat außerdem eine negative Auswirkung auf den SCHUFA-Score.

Wie Sie bei einer Kontopfändung richtig reagieren

Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen, erkundigen Sie sich als erstes bei Ihrer Bank, wer Ihr Konto in welcher Höhe gepfändet hat und auf welche Guthaben sich die Pfändung bezieht. Zumeist sind alle Guthaben bei Ihrer Bank betroffen, eventuell bezieht sich die Pfändung aber auch nur aufs Girokonto und nicht auf Sparguthaben.

Ist die Pfändung berechtigt, Sie können die Summe aber nicht auf einen Schlag zahlen, lohnt es sich, den direkten Kontakt zum Gläubiger zu suchen. Vielleicht können Sie sich gütlich einigen und eine Ratenzahlung vereinbaren, sodass der Gläubiger die Kontopfändung aufheben lässt. Haben sich Ihre Zahlung und die Vollstreckung überschnitten, kontaktieren Sie ebenfalls den Gläubiger und bitten um Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme.

Halten Sie die Forderung für unberechtigt, nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Vollstreckungsbericht auf. Sie sollten die Unrechtmäßigkeit der Pfändung belegen können. Vor Gericht können Sie sich auch von einem Anwalt vertreten lassen. Können Sie nachweisen, dass Ihr Konto unrechtmäßig gepfändet wurde, hebt das Gericht die Vollstreckung auf. Alternativ können Sie die Zahlung auch „unter Vorbehalt der Rückforderung“ durchführen, um schnell wieder an Ihr Geld zu kommen.

Bei berechtigter Kontopfändung ist es hilfreich, einen Schuldnerberater in Anspruch zu nehmen. Die Schuldnerberatung wird Ihre finanzielle Situation prüfen und Wege aufzeigen, wie Sie bald wieder über Ihr Konto verfügen können.

Das P-Konto

Um trotz Pfändung auch Ihr Geld zugreifen und Ihre Miete zahlen zu können, rät der Kreditgeber vexcash.com dazu, Ihr Giro sofort in ein sogenanntes P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, umwandeln zu lassen. Nach erfolgter Pfändung haben Sie 14 Tage Zeit, um die Umwandlung zu beantragen. Die Bank muss die Übertragung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto innerhalb von vier Tagen umsetzen. Die Umwandlung ist gebührenfrei. Eine vorsorgliche Umwandlung ist allerdings nicht anzuraten, da die Bank die Einrichtung des P-Kontos der SCHUFA meldet und sich dieses negativ auf Ihren Score auswirkt.

Jeder Verbraucher kann nur ein P-Konto beantragen. Haben Sie also bereits ein P-Konto einrichten lassen, wird die Bank die Umstellung eines weiteren Girokontos ablehnen.

Das P-Konto gibt Ihnen die Möglichkeit, jeden Monat über einen bestimmten Sockelbetrag frei zu verfügen. Aktuell liegt dieser bei 1.133,80 Euro für eine Person. Leisten Sie Unterhalt für Kinder oder einen ehemaligen Partner, erhöht sich dieser Sockelbetrag für jede weitere Person.

Die Einrichtung eines P-Kontos ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie die Forderung nicht schnell begleichen können. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. Können Sie die offene Summe schnell abzahlen, kann es daher sinnvoller sein, auf ein P-Konto zu verzichten und andere Lösungen zu finden.

Bezüge mit besonderem Pfändungsschutz

Beziehen Sie ALG I oder ALG II, Rente oder eine Grundsicherung, BAföG, Wohngeld, Erziehungsgeld oder Pflegegeld, unterstehen diese Einkünfte einem besonderen Pfändungsschutz. Sie können beim Vollstreckungsgericht die Freigabe dieser Beträge beantragen. Danach haben Sie jeden Monat sieben Tage nach Eingang der Bezüge Zeit, diese abzuheben.

Es gar nicht erst zur Kontopfändung kommen lassen

Lohnpfand

Selbstverständlich ist es das Beste, es gar nicht erst zu einer Kontopfändung kommen zu lassen. Reagieren Sie auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen und setzen Sie sich mit Ihrem Gläubiger in Verbindung, um eventuell Ratenzahlungen zu vereinbaren. Oder legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie denken, dass die Forderung unberechtigt ist.

Kommt es doch zur Kontopfändung, bestehen wie beschrieben einige Möglichkeiten, über einen gewissen Freibetrag pro Monat zu verfügen. Professionelle Schuldnerberater helfen Ihnen, auf die Vollstreckungsmaßnahmen richtig zu reagieren.

Bildhinweis: © Joachim Lechner / Fotolia

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