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Kölner Urteil gegen „Insolvenz-Tourismus“

Für viele Schuldner ist das Privatinsolvenzverfahren der letzte Ausweg aus der finanziellen Notlage. In Deutschland dauert die so genannte Wohlverhaltensphase sechs Jahre: Über diesen Zeitraum stehen Einkommen und Vermögen unter der Kontrolle eines Insolvenzverwalters, anschließend wird in der Regel die Restschuldbefreiung gewährt. In anderen EU-Staaten lässt sich das Insolvenzverfahren schneller durchlaufen – was zu einem regelrechten Insolvenztourismus geführt hat.

Schnellere Privatinsolvenz im Ausland

Sechs Jahre lang unter finanzieller Kontrolle stehen, nur noch das nötigste zum Leben haben – viele Schuldner schreckt dies von der Privatinsolvenz ab, auch wenn sie nach Ablauf dieser sechs Jahre wieder schuldenfrei sind, unabhängig davon, ob sie ihren Gläubigern die gesamte Schuldensumme bezahlen konnten oder nicht. Im europäischen Ausland, etwa in Frankreich oder Großbritannien, dauert die Wohlverhaltensphase allerdings nur ein Jahr. Wer seine Schulden schnell loswerden wollte, verlegte seinen Wohnsitz da schonmal ins EU-Ausland; die Insolvenzverfahren, die dort durchlaufen werden, müssen nämlich auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden.

Kölner Landgericht erkennt britische Restschuldbefreiung nicht an

Doch deutsche Gerichte bemühen sich, diesem „Insolvenz-Tourismus“ einen Riegel vorzuschieben. Das Landgericht Köln hat zuletzt die Anerkennung einer Restschuldbefreiung verweigert. Vier Deutschen, die in Großbritannien das Insolvenzverfahren durchlaufen hatten, wurde die Wohlverhaltensphase in Deutschland nicht anerkannt. Der Wohnsitz sei nur zum Schein nach London verlegt worden, damit sei die Entscheidung des britischen Insolvenzgerichts hinfällig, entschieden die Richter in Köln. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss dort auch den Mittelpunkt seiner Interessen haben, so will es die EU-Gesetzgebung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Familie aus diesem Land stammt oder der Betreffende dort Arbeit findet – nicht aber bei einer Wohnsitzverlegung rein aus dem Grund, ein kürzeres Insolvenzverfahren durchlaufen zu können.

Geht es nach den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung, wird in naher Zukunft auch das deutsche Insolvenzverfahren bedeutend schneller zu absolvieren sein: Die Regierungskoalition plant eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre.

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