Die Verbraucherinsolvenz erscheint vielen Überschuldeten als der einzige Ausweg aus ihrer Lage – auch, wenn dies mit einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase einhergeht, in der Einkommen und Vermögen unter der Kontrolle eines Insolvenzverwalters stehen. Nun plant der Gesetzgeber eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei statt bisher sechs Jahre. Sollte die Reform kommen, rechnen Finanzexperten mit einem Anstieg der Verbraucherinsolvenzen auf ein neues Rekordhoch.
Herabsetzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre
Die Privatinsolvenz wurde 1999 eingeführt und stellte für Privatleute ein vereinfachtes Verfahren dar, ihre Schulden innerhalb von sechs Jahren abzubauen. Nach überstandener Wohlverhaltensperiode winkt die Restschuldbefreiung – dies ist der Hauptgrund für viele Überschuldete, das lange und restriktive Insolvenzverfahren zu wählen. 2011 wurden etwa 103.000 Privatinsolvenzen angemeldet. Kommt die neue Regelung tatsächlich in diesem Jahr durch, erwarten Experten einen Anstieg um mindestens 15.000 neue Insolvenzverfahren – damit hätte die Zahl der Verbraucherinsolvenzen den höchsten Stand seit der Einführung 1999 erreicht.
Verbraucherinsolvenz durch Schuldnerberatung vermeiden
Als Überschuldet gelten derzeit etwa rund 6,4 Millionen Bundesbürger – das bedeutet, dass sie ihre Ausstände nicht aus eigener Kraft decken können und das auch in Zukunft nicht tun können werden. Die Insolvenz geht allerdings mit nicht zu vernachlässigenden Einschränkungen einher. Privatfahrzeuge werden so zum Vermögen gezählt und gehen in die Insolvenzmasse mit ein, auch Arbeitgeber sehen es nicht immer gern, wenn Angestellten der Lohn gepfändet wird. Schuldner, die sich den Einschränkungen nicht unterwerfen wollen, können eine Verbraucherinsolvenz mit Hilfe einer Schuldnerberatung vermeiden. Dabei ist es wichtig, den Schuldnerberater möglichst früh bei Zahlungsschwierigkeiten aufzusuchen. Je früher er mit seiner Arbeit beginnen kann, umso eher kann eine gütliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden.