Eine gute Nachricht für alle Hartz IV Empfänger, die bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind und dort noch ausstehende Zahlungen haben: Die Versicherungsunternehmen erlassen ihnen die Schulden, die durch zu geringe Zahlungen der Jobcenter entstanden sind. Wie die Financial Times berichtet, einigten sich darauf das Bundesarbeitsministerium und der Verband der Privaten Krankenversicherer.
Jobcenter gewährte nur geringe Pauschalbeträge
Viele Harzt IV Empfänger haben ihre Beiträge bei den PKVs in den letzten Monaten nicht in voller Höhe bezahlen können. Die Jobcenter gewährten dafür nämlich nur einen pauschalen Betrag von 131 Euro, so viel, wie die Hartz IV-Träger auch für gesetzlich Versicherte zahlen. Viel zu wenig, um davon die Beiträge abzudecken. Ohne eigenes Verschulden gerieten die Versicherten dadurch in Zahlungsrückstand – nach Aussage der PKV sind etwa 8.500 Grundsicherungsempfänger bundesweit betroffen.
Vor allem sind es ehemalig Selbstständige oder auch freiberuflicher Aufstocker, die beim Hartz IV-Bezug in den PKVs versichert sind. Laut Gesetz müssen die Krankenversicherer ihnen einen ermäßigten Basistarif anbieten. Dennoch reichte der pauschale Betrag des Jobcenters nicht aus, um diese Kosten zu decken. Im Januar 2011 entschied das Bundessozialgericht, dass die Hartz IV-Träger die gesamten Beiträge zu übernehmen haben. In Zukunft, so die Vereinbarung zwischen Arbeitsministerium und Versicherungsverbund, wollen die PKV direkt mit den Jobcentern abrechnen.
Zustimmung der BaFin ist noch erforderlich
Bislang wurde der Erfolg der Verhandlungen von einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt. Der Verband der Privaten Versicherer wollte die Einigung bisher noch nicht bestätigen. Zugestimmt werden muss ohnehin noch von der Finanzaufsicht BAFin. Experten halten es allerdings für unwahrscheinlich, dass diese Zustimmung nicht zustande kommt – immerhin ist für die Versicherer nicht zu erwarten, aus der klammen Haushaltskasse der Hartz IV-Empfänger noch eine Rückzahlung zu erhalten.