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Krankenversicherung: Schulden durch Versicherungspflicht

Ist man verschuldet, fehlt im Monat oft das Geld für das Nötigste. Für Miete, Nebenkosten und Ratenzahlungen reicht das Geld vielleicht gerade noch aus – doch die hohen Beiträge für Private Krankenversicherungen (PKV) können sich viele Schuldner nicht mehr leisten. Dennoch kann der Krankenversicherer die zahlungsunfähigen Versicherten nicht einfach rauswerfen; stattdessen erhalten sie nur noch eine Notversorgung.

150.000 Versicherte können die Beiträge zur PKV nicht mehr aufbringen

Es sind vor allem Selbstständige und Freiberufler, die bei finanziellen Problemen die monatlichen Beiträge für ihre Private Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können. Bis 2009 war die Regelung in so einem Fall noch einfach: Wer nicht zahlte, flog aus der Versicherung und musste sich entweder wieder gesetzlich krankenversichern lassen oder die Kosten für ärztliche Behandlungen selbst bezahlen. Seit der Krankenkassenreform 2009 gilt allerdings: Kein Bundesbürger darf mehr ohne Krankenversicherung auskommen, es besteht Versicherungspflicht. Das klingt zunächst einmal positiv – durch diese Regelung sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger  abgesichert und müssen für ihre Gesundheitskosten nicht selbst aufkommen. Die Versicherungspflicht hat allerdings auch Nachteile, für die Versicherten wie auch für die Privaten Krankenversicherungen.

Wechsel von Privater zur Gesetzlicher KV ist nicht einfach

Zahlreiche Versicherungsnehmer können die Beiträge für ihre Private Versicherung nicht mehr zahlen, erfüllen aber auch nicht die Voraussetzungen, um wieder in die Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Dafür müssen sie nämlich einige Vorgaben erfüllen:

  • Eine sozialversicherungspflichte Anstellung annehmen, bei welcher der Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze von 50.580 Euro brutto jährlich liegt;
  • Arbeitslos werden;
  • Unter 55 Jahre alt sein.

Wer älter als 55 Jahre ist oder seine Selbstständigkeit nicht aufgeben möchte, muss in der Regel in der Privaten Krankenversicherung verbleiben. Kann der Versicherte die Beiträge für seinen gewohnten Tarif nicht mehr zahlen, wird er in einen Basistarif zurückgestuft, dessen Leistungen etwa der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Doch auch dieser Basistarif ist immer noch so kostspielig, dass ihn viele privat Versicherte nicht leisten können. Bleiben regelmäßig Zahlungen aus, übernimmt die Private Krankenversicherung nur noch die Behandlung von akuten Schmerzen und Krankheiten. Zu diesem Zeitpunkt trauen sich viele Versicherte aber gar nicht mehr zum Art zu gehen, aus Angst, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Laut Auskunft der Privaten Krankenversicherer sind mittlerweile rund 150.000 Versicherungsnehmer davon betroffen.

Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegen

Für Selbstständige und Freiberufler mit geringem Einkommen sollte daher der Wechsel in eine Private Krankenversicherung gut überlegt sein. Die oft verlockend niedrigen Beiträge im ersten Jahr steigen schnell und übersteigen so bald das monatliche Budget. Langfristig gesehen kann der Verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse die günstigere Alternative sein.

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