Haben Sie Schulden beim Finanzamt, sollten Sie schnell handeln. Der Fiskus muss keinen gerichtlichen Beschluss haben, um eine Vollstreckung anzuordnen. Ihm reicht eine Mahnung, die von Ihnen nicht beglichen wird – schon kann der Gerichtsvollzieher an Ihrer Tür klingeln. Hier bekommen Sie Hilfe, wie Sie bei Schulden beim Finanzamt vorgehen sollten.
Steuerschulden: Hohe Zinsen und Strafgebühren
Haben Sie Schulden beim Finanzamt, wächst dieser Betrag schnell an. Auf die eigentliche Summe von ausstehender Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer berechnet der Fiskus ein Prozent Zinsen pro Monat den Sie mit der Zahlung im Verzug sind. Dazu kommen hohe Strafgebühren. Wer nicht zahlt, muss bei Steuernachforderung zusätzlich mit sechs Prozent Zinsen auf die gesamte Schuldensumme pro Jahr rechnen. Das Finanzamt geht zudem davon aus, dass Schuldner ruhig einen Kredit aufnehmen oder das eigene Unternehmen teilweise veräußern können, um Steuerschulden zu decken. Es ist daher ratsam, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Lohnsteuer immer pünktlich zu zahlen. Doch was, wenn das Einkommen doch einmal nicht ausreicht, um die Forderungen zu decken?
Schulden beim Finanzamt- Ihre Möglichkeiten
Theoretisch haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie Schulden beim Finanzamt und Zahlungsschwierigkeiten haben:
- Reichen Sie einen Antrag auf Stundung ein. Damit können Sie einen Zahlungsaufschub erwirken; eine Chance, Geld anzusparen, um die Forderungen zu decken. Die Stundung wird aber nur gewährt, wenn die Zahlung für den Schuldner eine „erhebliche Härte“ darstellen würde. Wann das der Fall ist, liegt im Ermessen der Finanzbehörde; sind Sie durch schlechtes Haushalten selbst daran schuld, Ihre Steuern nicht zahlen zu können, greift die Grundsatz der „erheblichen Härte“ jedenfalls nicht. Für die Stundung werden ebenfalls Zinsen berechnet.
- Stellen Sie einen Antrag auf Schuldenerlass. Das können Sie tun, wenn durch die Schuldenbegleichung Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Unternehmern und Selbstständigen wird das Finanzamt den Schuldenerlass aber nur gewähren, wenn diese vorher alles unternommen haben, um die Schulden anderweitig zu decken, zum Beispiel, indem sie Teile ihres Unternehmens verkaufen.
Die Hürden, um Schulden beim Finanzamt zu verringern, sind also hoch. Suchen Sie daher am besten eine professionelle Schuldnerberatung auf, wenn Sie Steuerschulden haben.
Ergeht eine Steuernachforderung mit einer Verzinsung von sechs Prozent, können Sie allerdings Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Die Verzinsung von sechs Prozent ist nämlich ebenfalls umstritten, die Rechtmäßigkeit der Vollverzugszinsen wird derzeit (Stand: 2013) vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt.
Das Finanzamt geht übrigens davon aus, dass Sie zur Deckung der Steuerschulden durchaus einen Kredit aufnehmen können. Welcher Kredit zu Ihnen passt, finden Sie mit unserem kostenlosen Online-Kreditrechner heraus:
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