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Was Sie über Wertpapierdepots wissen sollten

Aktiengeschäfte sind nicht ganz risikolos, versprechen allerdings hohe Rendite. Als Zusatzverdienst, als Sparrücklage und als Altersvorsorge legen sich viele Verbraucher ein Wertpapierdepot zu. Doch was geschieht mit den Wertpapiere, wenn Sie in die Schuldenfalle geraten? Wann verlieren Sie den Zugriff auf Ihre Aktien? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Damit das Wertpapierdepot Sie nicht teuer zu stehen kommt

Die meisten Verbraucher erhoffen sich ruhigere Nächte, wenn sie ihr Geld sicher angelegt wissen. Beruhigt schlafen will auch, wer sein Geld in renditeträchtige Depots angelegt hat. Depots gelten als vergleichsweise sichere Geldanlage; mehrere Wertpapiere sind hier zusammengefasst, die jährlich Gewinne einspielen sollen. Durch den Verkauf von einzelnen Wertpapieren oder des gesamten Depots kann bei Bedarf Bargeld gewonnen werden.

Das Depotkonto gibt es aber oft nicht umsonst. Auch, wenn Banken versprechen, keine Gebühren zu berechnen, fallen unter Umständen doch Kosten an. Die jährliche Depotgebühr gilt sogar als der geringste Posten. Verbraucher sollten bei der Suche nach einem renditeträchtigen Aktiendepot vor allem die sogenannten Orderkosten im Auge behalten. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr und aus einer Gebühr für jede einzelne Order zusammen, also für jede einzelne Transaktion. Möchten Sie ein neues Wertpapierdepot eröffnen, lohnt sich der Depotvergleich.

Was passiert mit dem Wertpapierdepot bei einer Pfändung?

Viele Verbraucher betrachten Depots nicht nur als Vorsorge und Geldanlage, sondern auch als Notnagel für schlechte Zeiten. Falls Schulden drohen, können die Aktien schnell zu Geld gemacht werden, so die Hoffnung. Ist noch keine Pfändung ausgesprochen, funktioniert das sogar. Anders kann es allerdings aussehen, wenn ein Schuldner sich bereits im gerichtlichen Mahnverfahren befindet und die Zwangsvollstreckung droht. Verwahrt die Bank die Wertpapiere des Verbrauchers in der Sammelverwahrung, also getrennt von seinen sonstigen Beständen und von den Depots Dritter, kann der Gläubiger eine Wertpapierdepot Pfändung aussprechen.

Liegt ein offizieller Pfändungsbeschluss vor, muss die Bank das Konto sperren und darf dem Depotinhaber keine Gewinne mehr auszahlen. Schuldner, die eine eidesstattliche Versicherung abgeben, sind dazu verpflichtet, alle ihre Depots mit Depotnummer und eine Aufführung der einzelnen Wertpapiere zu nennen.

Was droht dem Depot bei Insolvenz?

Meldet ein Verbraucher Privatinsolvenz an, erlischt in der Regel der Depotvertrag, die Wertpapiere gehen in die Insolvenzmasse ein. Besitzt der Schuldner ein Einzeldepot, geht die Verfügungsgewalt an den Insolvenzverwalter über. Bei einem Gemeinschaftsdepot, dass der Schuldner gemeinsam mit anderen, nicht insolventen Dritten unterhält, geht das Verfügungsrecht sowohl an den Insolvenzverwalter, als auch an die anderen Depotinhaber über. Die Bank ist dazu verpflichtet, die Wertpapiere an denjenigen herauszugeben, der die Herausgabe zuerst beantragt.

Bildnachweis: Chasing the markets © OmirOnia – sxc.hu

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