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Unberechtigte Praktiken von Inkassounternehmen

Rechnungen findet niemand gerne in seinem Briefkasten vor. Ein richtiger Schock erwartet Verbraucher, wenn sie ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens vorfinden. Nicht nur fordern diese die Zahlung der ursprünglichen Schuld plus Zinsen, sie schlagen auch noch empfindliche Gebühren für ihre eigene Dienstleistung auf. Allerdings sind bei weitem nicht alle Forderungen von Inkasso-Unternehmen auch berechtigt. Oft landen Schreiben in den Briefkästen bevorzugt älterer Menschen, die angeblich einen „mündlichen Vertrag“ mit einem Unternehmen oder ein Abonnement abgeschlossen haben. Die Verbraucher wissen von nichts – um keinen Ärger zu haben, zahlen sie allerdings die Rechnung.

Der Großteil der Forderungen ist unberechtigt

Das sei nun genau der falsche Weg, um unseriösen Inkasso-Unternehmen einen Riegel vorzuschieben, meinen Verbraucherschützer. Auswertungen von Verbraucherzentralen von 4.000 Inkasso-Forderungen haben ergeben, dass bei 84 Prozent die Forderungen unberechtigt seien. Bei weiteren 15 Prozent blieb die Berechtigung der Forderung unklar. Unerlaubte Telefonwerbung, Abo-Fallen im Internet – die Gefahr für einen unbedarften Verbraucher, unwissentlich einen Vertrag abzuschließen, ist hoch. Die Inkassounternehmen zögern derweil nicht, ihre Forderungen mit harten Bandagen durchzudrücken. Drohanrufe oder sogar Hausbesuche kommen vor.

So wehren sich Verbraucher gegen unseriöse Inkassopraktiken

Verbraucher, die glauben, ein Inkassoschreiben zu Unrecht erhalten zu haben, sollten sich von den Drohungen nicht einschüchtern lassen. Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Anschließend sollten die Verbraucher schriftlichen Widerspruch einlegen – dieser Widerspruch wie auch aller anderer Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen sollte per Einschreiben geführt werden. Verbraucherzentralen stehen beratend zur Seite. Lässt das Inkassobüro nicht locker und besteht auf seinen Forderungen, kommt man um das Einschalten eines Anwaltes oft nicht herum. Damit dem vermeintlichen Schuldner dadurch keine weiteren Kosten entstehen, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Verbraucher, die noch keine derartige Police abgeschlossen haben, können sich hier über Rechtsschutzversicherung informieren. Wichtig ist zudem, dass auch das Unternehmen, bei dem die Schulden angeblich bestehen, über die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen informiert wird.

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