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Das Konto auf Guthabenbasis oder auch „Konto für Jedermann“

Überschuldete Haushalte gehören zum deutschen Alltag. Dank überzeugender Werbung und einer scheinbaren Null-Prozent-Finanzierung leisten sich Menschen mehr Dinge, als sie eigentlich bezahlen können. Die vermeintlich niedrigen Raten und Extrazahlungen werden in der Summe zu einer Schuldenfalle, aus der niemand so leicht hinauskommt.

Sobald Schulden nicht mehr gezahlt werden, folgen nach erfolglosen Mahnungen Pfändungen und schlussendlich die Kündigung des Girokontos. Das wiederum hat verheerende Folgen für das soziale und wirtschaftliche Leben. Ohne ein Girokonto kann niemand seinen Lohn erhalten und wird in der Regel auch nicht eingestellt, wenn er keins vorweisen kann. Kosten wie die Gebühren für Strom, Versicherungen, Miete oder Ähnliches können nicht mehr überwiesen werden und der Schuldner kann kein Geld erhalten. Im schlimmsten Fall droht der soziale Kollaps, wenn der Vermieter einen wegen ausstehender Mietzahlungen vor die Tür setzt.

Damit es nicht so weit kommt, können Personen mit Schulden ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten. Denn auch, wenn ihr Verhalten selbst verschuldet war, müssen Personen mit hohen Schulden eine Möglichkeit bekommen, am normalen Leben teilzunehmen. Mit dieser Art Girokonto, das auch als „Konto für Jedermann“ bezeichnet wird, kann jede Person ein Girokonto führen. Dabei ist unerheblich, ob der Kontoinhaber gepfändet wird, in einer Privatinsolvenz steckt oder ein Mietpreller ist.

Das Prinzip des Guthabenbasis-Kontos ist simpel: Es kann nur Geld abgehoben und überwiesen werden, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Ein Dispokredit wird nicht bewilligt. Das Konto wird jedem bereitgestellt unabhängig davon, wie sein finanzieller und sozialer Backround ist. Mittlerweile bieten viele Banken dieses Girokonto an, allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Das Konto wird nicht eingerichtet, wenn der Kunde Missbrauch mit der Bank betrieben hat, falsche Angaben gemacht hat, Mitarbeiter belästigt hat, das Konto seit einem Jahr ungenutzt ist oder die Vereinbarungen nicht einhält. Das bedeutet, sobald eine Kontoführung für die Bank unzumutbar ist, wird kein Guthabenkonto bewilligt. Eine Einrichtung dieses Kontos ist auch schwierig, wenn der Kunde bereits ein Girokonto hat.

Der Nachteil des Kontos für Jedermann ist, dass der Kunde Gebühren zahlen muss. Dies ist deshalb ärgerlich, weil Girokonten mit Dispokredit immer häufiger von den Kontogebühren befreit werden. Probleme gab es in der Vergangenheit auch immer wieder bei Kontopfändungen. In diesem Fall sollte sich der Kunde allerdings an die Verbraucherzentrale richten, da ihm das Konto zusteht, sofern er keine groben Fehler wie oben genannt begangen hat.

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