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Schuldner

Als Schuldner wird diejenige Person bezeichnet, gegen die ein Gläubiger in einem Schuldenverhältnis Forderungen stellt. Der Schuldner hat die Forderungen des Gläubigers in einer vertraglich geregelten Weise innerhalb bestimmter Fristen zu begleichen. Oft handelt es sich bei den Forderungen um Geld, welches der Schuldner verpflichtend an den Gläubiger zahlen muss.

Rechtliche Situation

Schuldner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Gesetzlich wird unter dem Begriff Schuldner jeder verstanden, der sich gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichtet, nicht zwangsläufig nur Geldschuldner. Unter Leistung ist dabei jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung von fremden Vermögens zu verstehen. Die rechtliche Situation regelt das Bundesgesetzbuch (BGB) im gesamten zweiten Buch.

Pflichten des Schuldners

Eine Schuld erlischt erst, wenn der Leistungserfolg eingetreten ist. Das bedeutet, es genügt nicht, wenn ein Schuldner eine geforderte Summe an einen Gläubiger überweist; die Schuld gilt erst dann als getilgt, wenn die Leistung, in diesem Falle das Geld, beim Gläubiger angekommen ist. Der Schuldner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistung vertragsgemäß und pünktlich erbracht wird.

Was, wenn der Schuldner den Forderungen nicht Folge leistet?

Sollte der Schuldner den Forderungen nicht nachkommen, so gibt es für Gläubiger die Möglichkeit, die ausstehenden Forderungen einzuklagen. Wenn sich der Schuldner über längere Zeit unwillig oder unfähig zeigt, die Ausstände zu begleichen, dann kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen.