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Schuldenbereinigungsverfahren

Schuldner, die sich von ihren Zahlungsverpflichtungen befreien wollen, müssen ein Schuldenbereinigungsverfahren anstrengen. Zur Wahl stehen dabei ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch Insolvenz.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Das Schuldenbereinigungsverfahren hat zum Ziel, eine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern zu erzielen und realistische Wege zu finden, mit denen der Schuldner die offenen Forderungen begleichen kann. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist zudem Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahren; erst wenn der gütliche Versuch auf Einigung gescheitert ist, wird das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht eröffnet.

Der Ablauf des Schuldenbereinigungsverfahrens

Für das Schuldenbereinigungsverfahren wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, der eine Liste von Gläubigern, deren Forderungen und anderen Einzelheiten enthält. Auch werden die monatlichen Einkünfte des Schuldners und dessen finanzielle Gesamtsituation dargestellt. Anschließend geht die für das Schuldenbereinigungsverfahren zuständige Person, die aufgrund ihrer Qualifikation für diese Aufgabe geeignet sein muss, auf die Gläubiger zu und unterbreitet ihnen ein Vergleichsangebot, wonach nur ein bestimmter Anteil der Forderungsausstände gezahlt wird. Es empfiehlt sich, für diese Aufgabe einen Schuldenberater in Anspruch zu nehmen, der aufgrund seiner Erfahrung und seiner fachlichen Qualifikation mit den Gläubigern verhandeln kann.

Sollte das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitern, so kann der Schuldner sechs Monate nach Beginn des angestrebten Schuldenbereinigungsverfahrens den Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen.