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Mietschulden

Unter Mietschulden versteht man rückständige Zahlungen von Mietzins seitens des Mieters. Rechtlich ist es legitim, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt, wenn der Mieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommt. Dazu kann auch eine Zwangsräumung angeordnet werden.

Was kann der Mieter bei Zahlungsunfähigkeit tun?

Mietschulden entstehen bereits, wenn der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand ist. Bereits ab der zweiten fälligen Mietzahlung kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen und diese gegebenenfalls per Zwangsräumung durchsetzen. Für den Mieter bedeutet dies, dass bei Mietrückständen eventuell Wohnungslosigkeit droht. Ohne eine Mietunbedenklichkeitsbescheinigung des Vermieters ist die Anmietung einer neuen Wohnung nämlich mehr als schwierig.

Wie können Mieter also reagieren, wenn sie zahlungsunfähig sind oder wissen, dass sie die nächste Miete nicht fristgerecht überweisen können? Eine Möglichkeit ist es, sich frühzeitig an den Vermieter zu wenden und eventuell eine Ratenzahlung für eine Monatsmiete oder einen späteren Zahlungstermin zu vereinbaren. Im gemeinsamen Gespräch lässt sich oft eine Lösung in beiderseitigem Interesse finden.

Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?

Wenn…

  • …der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist
  • …zwischen zwei Monaten eine Zahlung von weniger als einer Monatsmiete eingegangen ist
  • …seit geraumer Zeit nur Anteile der Gesamtmiete beglichen wurden

Vorsicht bei Mietkürzungen wegen Mietmängeln!

Mietschulden entstehen auch, wenn der Mieter aufgrund von Mietmängeln einen Teil der Monatsmiete einbehält. Das ist zwar rechtens, muss dem Vermieter aber angekündigt werden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, holt sich bei Mietmängeln Rat vom Mieterverein und überweist die Differenz auf ein Extra-Konto.