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Massekostenvorschuss

Als Massekosten werden die Kosten eines Verfahrens bezeichnet. Ein Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Dafür ist in der Regel der Schuldner verantwortlich. Oft reichen dessen finanzielle Möglichkeiten aber zur Deckung der Verfahrenskosten nicht aus. Hat ein Gläubiger besonderes Interesse an der Eröffnung des Verfahrens, kann der die Massekosten vorstrecken – der sogenannte Massekostenvorschuss.

Für den Gläubiger hat der Massekostenvorschuss den Vorteil, dass das Verfahren unter Umständen früher eröffnet werden kann. Er kann durch seine Zahlung das Verfahren beschleunigen und dadurch seine Forderungen früher geltend machen.

Wie erhält er Gläubiger sein Geld zurück?

In aller Regel wird die Person, die den Vorschuss getätigt hat, bei der Verteilung des Insolvenzvermögens positivere Berücksichtigung erfahren.

Was wird aus dem Massenkostenvorschuss?

Nach Beendigung des erfolgreichen Insolvenzverfahrens kann die Person, die das Geld vorgeschossen hat, dieses vom Schuldner wieder zurückverlangen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.