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Insolvenzverwalter

Ein Insolvenzverwalter ist für die Bewerkstelligung und Umsetzung des Insolvenzverfahrens vor Gericht zuständig. Er wird durch das zuständige Insolvenzgericht ernannt und muss juristische und wirtschaftliche Erfahrungen ausweisen können. Meistens handelt es sich beim Insolvenzverwalter daher um Wirtschaftsjuristen oder um Personen mit einem ähnlichen beruflichen Hintergrund.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen und das Einkommen des insolventen Schuldners zu verwalten. Dazu gehört die Sichtung der sogenannten Insolvenzmasse, den Vermögensbeständen des Schuldners – Sachvermögen, Sparvermögen und Barvermögen. Auch die Einkommensverhältnisse des Schuldners werden vom Insolvenzverwalter geprüft. Dem Schuldner steht nur noch ein Einkommen innerhalb der Pfändungsfreigrenze zu.

Nach erfolgter Sichtung teilt der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse unter den Gläubigern auf und stellt sicher, dass die Forderungen aus dem Einkommen des Schuldners bis zum Ablauf des Insolvenzverfahrens gedeckt werden. Der Insolvenzverwalter muss sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger gegenüber unabhängig sein. Der Insolvenzverwalter hat sich an das geltende Insolvenzrecht zu halten; verletzt er diese Bestimmungen, kann er zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Seine Vergütung kann der Insolvenzverwalter als Verfahrenskosten geltend machen. Diese müssen aus dem Vermögen des Schuldners gedeckt werden. Die Höhe der Vergütung bemisst sich am Wert der Insolvenzmasse nach Ablauf des Verfahrens.

Kann ein Insolvenzverwalter abgewiesen werden?

Gläubiger haben die Möglichkeit, auf der ersten Gläubigerhauptversammlung per Abstimmung einen anderen Insolvenzverwalter zu erwählen. Sollte dieser allerdings vom zuständigen Richter keine Zustimmung zur Ausübung seines Amtes bekommen, so haben die Gläubiger die Möglichkeit, Entscheidungen des Insolvenzverwalters zu beanstanden. Der Schuldner kann den Insolvenzverwalter nicht ablehnen.