Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, mit dem sich der Bürge verpflichtet, für die Forderungen eines Gläubigers gegenüber eines Dritten, des Schuldners, aufzukommen, sollte dieser zahlungsunfähig werden. Eine Bürgschaft wird von Kreditinstituten, Banken, Vermietern oder Verkäufern zum Beispiel dann verlangt, wenn der eigentliche Kunde über keine ausreichende Bonität verfügt. Der Bürge gilt als zusätzliche Sicherheit und wird bei Zahlungsausfall herangezogen.
Welche Konsequenzen hat eine Bürgschaft?
Ein Verbraucher, der als nicht kreditwürdig gilt oder dem eine eher ungünstige Kreditwürdigkeit bescheinigt wird, kann durch den Einsatz eines Bürgen dennoch einen Kredit aufnehmen, eine Baufinanzierung abschließen oder Waren auf Raten kaufen. Auch sehr junge, noch nicht berufstätige Mieter müssen oft einen Bürgen vorweisen, der bei Mietausfall zur Zahlung verpflichtet werden kann. Als Bürgen springen zumeist nahe Verwandte oder gute Freunde ein.
Bürgen müssen sich bewusst sein, dass sie bei entstehendem Zahlungsrückstand bis zum letzten Cent der Forderung zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine Bürgschaft sollte daher nicht nur als reine Formalität betrachtet werden, sondern als eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung. Wird nichts anderes vereinbart, haftet der Bürge in unbegrenzter Höhe und zeitlich unbefristet für die Schuld. Laufzeiten und Höchstsummen können allerdings vereinbart werden; für den Bürgen sind derartige Vereinbarungen ratsam, da die Schuldenlast durch auflaufende Zinsen immer weiter steigen kann.
Wie muss eine Bürgschaft geschlossen werden?
Beim Vertrag zu einer Bürgschaft ist es besonders wichtig, dass dieser schriftlich und nicht elektronisch geschlossen wird.
Formen von Bürgschaften
- Höchstbetragsbürgschaft: Haftung für gesamte Schuld des Schuldners mit Festsetzung maximalen Betrages
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet ausschließlich für Restsummen, die der Gläubiger vom Schuldner nicht eintreiben kann
- Bürgschaft nach erster Aufforderung: Der Bürge begleicht die Schuld sofort, ohne Einwendungen zu geben
- selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger darf den Bürgen und den Schuldner gleichermaßen in Anspruch nehmen, ohne dass ein Zahlungsausfall vorliegen muss.