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Beugehaft

Die Beugehaft, auch Erzwingungshaft genannt, gehört im deutschen Zivilrecht zu den Ordnungsmitteln. Unter anderem stellt die Beugehaft die letzte Möglichkeit dar, einen Schuldner für bis zu sechs Monate in einem Gefängnis festzuhalten. Durch diese Maßnahmen soll er dazu bewegt werden, eine Geldbuße zu begleichen.

Gründe für die Beugehaft

Beispielsweise wird vom Schuldner oft eine eidesstattliche Versicherung benötigt, die sein Vermögen widerspiegelt, damit der Gläubiger die Zwangsvollstreckung der Forderungen vornehmen kann. Sollte der Schuldner den Anordnungen nach einer solchen Versicherung nicht nachkommen, so kann er als Erzwingungsmaßnahme ins Gefängnis kommen. Versagt es der Schuldner, eine Handlung zu unterlassen, etwa die Verwendung einer fremden Marke oder die Verbreitung falscher Tatsachen, oder verweigert er den gerichtlich angeordneten Zugang zu Besitz und Grundstücken, wird die Ordnungs- oder Beugehaft angewendet. Alternativ kann ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000 Euro verhängt werden. Auch bei anderen Geldbußen kann Haft angeordnet werden. Allerdings ist ausschließlich der Staat berechtigt, den Schuldner in Beugehaft zu bringen.

Die Beugehaft kann zudem als Ordnungsmittel während einer laufenden Gerichtsverhandlung verhängt werden, etwa um die Aussage eines Zeugen zu erzwingen. Hat der Zeuge sich zur Aussage bereit erklärt, ist die Beugehaft sofort zu beenden. Die Dauer darf sechs Monate nicht überschreiten.