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Avalgebühren

Die Avalgebühr ist eine Bürgschaftsgebühr und damit ein zusätzlicher Kostenfaktor bei der Aufnahme eines Kredits. Der Begriff Aval stammt vom italienischen avallo und bedeutet übersetzt Wechsel. Bei Kreditvergabe und anderen Bürgschaften geben Banken oftmals ein Aval, also eine Garantie für ihre Kunden. Doch daraus entstehen den Banken Risiken, gegen die sie sich absichern müssen. Diese Absicherung geschieht zumeist durch bestimmte Bonitätsprüfungen und genauen Analysen der jeweiligen Finanzlage der Kunden. Um das verbleibende Risiko durch die Aufnahme des Avals zu decken, erheben Banken und Kreditinstitute dafür die einmalige oder auch laufende Avalgebühr.

Zweck der Avalgebühren

Die Avalgebühr soll zum einen die Kosten für die Bonitätsprüfung und weitere Überprüfung des Kreditnehmers decken, zum anderen als weitere Sicherheit für das Kreditinstitut dienen. Avale werden in der Regel einmalig und unbefristet vergeben, eine Prüfung auf Bonität und Gewährung des Avals erfolgt dennoch einmal jährlich.

Avalkredite dürfen grundsätzlich nur von Banken oder Versicherungen vergeben werden.

Wie hoch sind die Avalgebühren?

Avalgebühren werden regelmäßig, normalerweise jährlich fällig und betragen etwa 0,5% bis 1% des Kreditwertes zu diesem Zeitpunkt. Dies kommt dadurch zustande, dass jedes Jahr eine neue Analyse der Vermögenssituationen erstellt wird. Es entstehen somit laufend Bearbeitungskosten für die Banken, welche an die Kunden in Form der Avalgebühren weitergeleitet werden.