Laut Angaben der GdW, der Gesellschaft der Wohnungsunternehmen in Deutschland, geht die Höhe der Mietschulden seit einige Jahren stetig zurück. Für Betroffene können rückständige Mietzahlungen dennoch schnell gefährlich werden. Übersteigen die offenen Fälligkeiten eine Monatsmiete, droht die fristlose Kündigung.
Höhe der Mietschulden geht seit einigen Jahren zurück
In der GdW sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland organisiert. Jährlich analysiert der Verband auch die Höhe der Mietschulden von Mietern der angeschlossenen Wohnungsunternehmen. Im Jahr 2014 lag die Höhe der Zahlungsrückstande bei 402 Millionen Euro. Ein weiterer Rückgang im Vergleich zu 2013, wo die Mietschuldenhöhe noch 453 Millionen Euro betrug. Im Jahr 2003 waren Mieter bundesweit sogar mit einer Summe von 757 Millionen Euro im Rückstand.
Die GdW sieht diese Verbesserung zum einen in der stabilen wirtschaftlichen Lage Deutschlands begründet. Zum anderen hätten viele Wohnungsunternehmen ihr Mietschuldenmanagement professionalisiert und eigene Beratungs- und Betreuungsangebote für säumige Mieter eingerichtet. Häufig arbeiten die Vermieter dafür mit professionellen Schuldnerberatern zusammen. Mietrückstände sollen so gar nicht erst dauerhaft werden.
Wie können Sie bei Mietrückstand reagieren?
Sind Sie mit zwei Monatsmieten im Rückstand, darf der Vermieter fristlos kündigen. Stellen Sie bereits vor der Entstehung von Schulden fest, dass Sie Ihre Wohnung in Zukunft nicht mehr bezahlen können – zum Beispiel aufgrund einer veränderten beruflichen Situation oder privater Umstände – haben Sie noch die Möglichkeit, zu kündigen und etwas Günstigeres zu suchen. Volders gibt Tipps, worauf Sie bei der Kündigung des Mietvertrags achten sollten.
Sind Sie bereits mit Mietzahlungen in Rückstand geraten, gibt es immer noch Möglichkeiten, einer fristlosen Kündigung vorzubeugen. Die wichtigste Regel: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Vermieter in Verbindung und schildern Sie ihm ihre finanziellen Schwierigkeiten. Schlagen Sie ihm zum Beispiel vor, die rückständige Miete in Raten zu zahlen.
Wer arbeitslos ist oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann beim Jobcenter einen Antrag auf Miettschuldenübernahme stellen, um Wohnungslosigkeit vorzubeugen. Die Mietschuldenübernahme wird allerdings auf Darlehensbasis gezahlt, das bedeutet, Sie müssen das Geld auch wieder zurückzahlen. Auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können eventuell ein Darlehen erhalten – Ansprechpartner ist hier das Sozialamt. Eventuell steht Ihnen auch Wohngeld zu – abhängig vom Einkommen, der Größe der Wohnung und der Höhe der Miete.
Wenn die fristlose Kündigung kommt

Haben Sie bereits die fristlose Kündigung erhalten, drängt die Zeit. Eine Räumung können Sie noch verhindern, indem Sie die rückständigen Beträge sofort und vollständig bezahlen oder von einer öffentlichen Stelle übernehmen lassen; eine Ratenzahlung ist jetzt nicht mehr möglich. Für den Ausgleich der Mietrückstände haben Sie eine Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, sofern Sie in den zwei vergangenen Jahren nicht schon einmal eine fristlose Kündigung erhalten haben. Einige Vermieter sprechen zusätzlich zur fristlosen auch gleich eine ordentliche Kündigung aus. Wird die fristlose Kündigung unwirksam, bleibt die ordentliche Kündigung bestehen und Sie müssen nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist ausziehen. Das gibt Ihnen aber immerhin die Zeit, eine andere Wohnung zu suchen.
Stecken Sie also bei Mietschulden nicht den Kopf in den Sand, sondern suchen Sie sich Hilfe. Viele große Wohnungsunternehmen bieten eine Sozial- und Mietschuldenberatung an. Auch der Deutsche Mieterbund bietet Beratung und leitet bei Bedarf an Ansprechpartner vor Ort weiter.