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Steuerhinterziehung: Dreieinhalb Jahre Gefängnis für Uli Hoeneß

27 Millionen Euro Steuern soll Uli Hoeneß hinterzogen haben. Die Hinterziehung von 18,5 Millionen Euro hatte der Präsident des FC Bayern München während des Prozesses gestanden. In seiner Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 war noch von 3,5 Millionen Steuerschuld die Rede. Das Landgericht München stufte diese Selbstanzeige in dieser Woche als ungültig ein und verurteilte Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.

Hoeneß tritt Haft an und legt Ämter nieder

Zunächst stellte Hoeneß‘ Anwalt ein Berufungsverfahren in Aussicht; wie heute, am 14. März, bekannt wurde, verzichtet Hoeneß allerdings auf die Berufung und tritt seine Haftstrafe an. Auch als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München tritt er zurück. Doch auch, wenn er die Haftstrafe akzeptiert, noch bleibt Hoeneß auf freiem Fuß. Die Anklage kann gegen das Urteil nämlich noch bis zum 20. März um 24 Uhr Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und sechs Monate Haft wegen Steuerhinterziehung gefordert, das Münchener Landgericht blieb deutlich darunter; ob die Anklage allerdings in Berufung geht, steht derzeit noch nicht fest. Absitzen muss Hoeneß seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech.

Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige

Hauptsächlicher Grund für die Verurteilung ist die gescheiterte Selbstanzeige. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 der Abgabenordnung) haben prinzipiell alle, die am Fiskus vorbei gewirtschaftet haben. Bevor die Selbstanzeige allerdings wirksam wird, müssen hohe Hürden genommen werden:

  • Die Selbstanzeige funktioniert natürlich nur bei Taten, die die Steuerbehörden noch nicht entdeckt haben.
  • Steuersünder müssen anschließen die hinterzogene Summe genau offenlegen und für jedes Jahr, in dem sie eine Steuerschuld nicht beglichen haben, eine Steuererklärung anfertigen.
  • Das Finanzamt leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein und prüft, ob bereits gegen den Steuersünder ermittelt wird.
  • Die Summe der hinterzogenen Steuern plus Zinsen ist meist binnen einer Frist von einem Monat nachzuzahlen.

Eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige muss also 1. vollständig und 2. umfassend sein. Im Fall Hoeneß war dies nicht gegeben. Schon kleinere formale Fehler können zur Ablehnung der Selbstanzeige und damit in letzter Konsequenz zum Strafverfahren führen. Für Laien sind viele der formalen Vorgaben nur schwer zu durchschauen. Verbraucher, die ebenfalls eine Selbstanzeige erwägen, sind daher gut beraten, sich vorher mit einem Fachanwalt für Finanzrecht in Verbindung zu setzen.

Während des Hoeneß-Prozesses geriet auch die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder in die Kritik. Das Finanzministerium prüft daher derzeit eine Verschärfung der Gesetzgebung.

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