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Gläubiger

In einem Schuldverhältnis, zum Beispiel durch Kreditvergabe entstanden, stellt der Gläubiger eine Forderung gegenüber dem Schuldner. Diese Forderung knüpft sich an erbrachte Leistungen des Gläubigers zu Gunsten des Schuldners. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können Gläubiger einen Anspruch geltend machen.

Wortbedeutung

Der Begriff Gläubiger ist eine Lehnübersetzung aus dem Italienischen und stammt vom Wort Creditore, was wiederum auf das lateinische credere für glauben zurückgeht. Auf denselben Wortstamm lässt sich auch das Wort Kredit zurückführen. Ein Gläubiger glaubt einem Schuldner, dass dieser seine Forderung im festgelegten Zeitraum begleichen wird. Im Schuldrecht gilt jeder als Gläubiger, der von einem Schuldner eine Last einfordern kann. Gläubiger können also gleichermaßen Unternehmen als auch Institutionen (Banken, Finanzamt, andere Behörden) und Privatpersonen sein.

Was, wenn der Schuldner den Forderungen nicht nachkommt?

Sollte der Schuldner den vom Gläubiger gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen nicht nachkommen, so kann der Gläubiger eine Ersatzleistung einfordern. Gemeinhin besteht eine Leistungspflicht auf Seiten des Schuldners.

Bleibt die geforderte Begleichung der Schuld aus, kann der Gläubiger rechtliche Mittel in Anspruch nehmen. Dazu gehört unter anderem das Mahnverfahren sowie die Zwangsvollstreckung. Meldet ein Schuldner Insolvenz an, vertreten verschiedene Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich.