Ein Haftbefehl wegen Schulden ist der Super-GAU für jeden Schuldner. Bis der Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher übergeben wird, muss man allerdings einige Möglichkeiten zur Rückzahlung versäumt haben. Wann bei Schulden ein Haftbefehl erlassen werden kann und was Sie in diesem Fall tun können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber.
Haftbefehl wegen privater Schulden
Ein Haftbefehl kann aus zweierlei Gründen erlassen werden: Zum einen, wenn Sie Schulden direkt beim Staat haben, zum Beispiel Steuern hinterzogen haben. Dann erstattet der Staat eine Anzeige wegen Betrug und die Staatsanwaltschaft stellt bei ausreichender Beweislage einen Haftbefehl aus.
Haben Sie Schulden bei anderen Gläubigern, folgen auf nicht bezahlte Rechnungen zunächst mehrere Mahnungen. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung daraufhin immer noch nicht nach, erwirkt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Titel gegen Sie – damit wird die Vollstreckung angeordnet und in absehbarer Zeit klingelt der Gerichtsvollzieher an Ihrer Tür.
Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher: Die Vermögensauskunft
Einen Haftbefehl bringt der Gerichtsvollzieher natürlich noch nicht sofort mit. Zunächst wird er prüfen, ob und in welcher Form Sie Ihre Schulden begleichen können; Ihre Gläubiger sind immerhin weniger daran interessiert, Sie ins Gefängnis zu bringen, als daran, ihr Geld zu bekommen. Können Sie dem Gerichtsvollzieher die Schulden in bar bezahlen, die Forderungen innerhalb einer Nachfrist überweisen oder eine Ratenzahlung vereinbaren, ist alles in Ordnung. Haben Sie dafür nicht genügend finanzielle Mittel, wird der Gerichtsvollzieher prüfen, welche Gegenstände in Ihrer Wohnung gepfändet werden können und seinen berühmten Kuckuck hinterlassen. Trifft der Gerichtsvollzieher Sie nicht an, hat er unter bestimmten Bedingungen das Recht, auch ohne Ihre Anwesenheit die Wohnung öffnen zu lassen und Wertgegenstände zu vollstrecken. Findet er nichts von Wert, wird er Sie auffordern, eine Vermögensauskunft, früher Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid genannt, auszufüllen.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, erscheinen ohne Entschuldigung nicht zum vereinbarten Termin oder verweigern die Angaben, kann das Amtsgericht einen Haftbefehl wegen Schulden erlassen. Der Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher wird in diesem Fall entsprechend § 802g nach Zivilprozessordnung (ZPO) ausgestellt. Dabei handelt es sich nicht um einen strafprozesslichen Haftbefehl. Der Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher soll vielmehr sicherstellen, dass Schuldner ihrer Auskunftspflicht nachkommen und die Vermögensauskunft ausfüllen. Im schlimmsten Fall droht Erzwingungshaft – die so heißt, da der Verhaftete zu einer Gegenleistung, hier zum Ausfüllen eines Dokuments, gezwungen werden soll. Der Haftbefehl ist in diesem Fall nicht polizeibekannt, sondern lediglich im Schuldnerverzeichnis aufgenommen.
Erhalten Sie einen derartigen Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher, gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Steht der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl vor der Tür, sollten Sie die Vermögensauskunft ausfüllen und dort wahrheitsgemäße Angaben machen. Haben Sie einmal Ihre Unterschrift unter das Dokument gesetzt, verliert der Haftbefehl seine Gültigkeit. Dem 2013 neu in Kraft getretenen Vollstreckungsrecht zufolge läuft der Haftbefehl zudem nach zwei Jahren aus, hat dann also keine Gültigkeit mehr. Ihre Angaben sollten allerdings in jedem Fall wahrheitsgemäß sein. Verschweigen Sie vorhandenes, stellt das eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die falschen Angaben absichtlich oder aus Versehen gemacht worden sind.
Lassen Sie es nicht zum Haftbefehl kommen
Geringe Schuldensummen reichen bereits aus, um einen Haftbefehl zu erlassen. Beim gerichtlichen Mahnverfahren spielt die Summe der ausstehenden Forderungen keine Rolle; vielmehr geht es um die Versäumnisse des Schuldners. Ist der Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher übergeben worden, ergangen, haben Sie noch die Chance, die Vermögensauskunft auszufüllen. Auch aus der Haft heraus können Sie den sogenannten Offenbarungseid nachreichen. Am besten ist aber, Sie lassen es gar nicht so weit kommen, kommunizieren ehrlich mit dem Gerichtsvollzieher und suchen sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung.
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