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Titel

Unter einem Vollstreckungstitel, umgangssprachlich schlicht `Titel´ oder Schuldtitel genannt, versteht man gemeinhin eine Urkunde, die eine Zwangsvollstreckung möglich macht. Diese Urkunde geht auf richterliche Entscheidungen oder Anordnungen zurück. Hat ein Gläubiger einen Titel erworben, so kann er seine Forderungen beim Schuldner nun durch eine Zwangsvollstreckung geltend machen.

Was muss die Urkunde zur Vollstreckung beinhalten?

Ein Vollstreckungstitel ist eine amtliche Anordnung zur Zahlung der geforderten Summe. Aus dem Vollstreckungstitel und der jeweiligen Urkunde müssen Gläubiger und Schuldner, sowie genaue Angaben zum Anspruch und dessen Inhalt hervorgehen. Diese Angaben müssen eindeutig sein. Sind Schuldner, Gläubiger oder Forderung nicht eindeutig und unzweifelsfrei bezeichnet, kann der Schuldner den Titel ablehnen lassen.

Bedeutendste Vollstreckungstitel:

  • Urteile
  • einstweilige Verfügungen
  • Vergleiche, die durch Prozesse zustande kamen
  • zu vollstreckbare Urkunden
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse

Wie beantragt man einen Vollstreckungstitel?

Ein Gläubiger muss den Vollstreckungstitel beim Amtsgericht beantragen. Im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren geht dem Schuldner zunächst die gerichtliche Mahnung zu. Erfolgt daraufhin noch immer keine Zahlung, ergeht zwei Wochen nach erfolgter Mahnungs-Zustellung der Vollstreckungsbescheid. Vor Ablauf dieser Frist darf der Bescheid nicht verschickt werden, die Ansprüche müssen aber innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Geht der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids nicht nach spätestens sechs Monaten nach Mahnungs-Zustellung beim Amtsgericht ein, verfällt der bereits zugestellte Mahnbescheid.