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Steuerschulden

Steuerschulden sind Schulden, die gegenüber dem Finanzamt entstehen, durch nicht gezahlte Einkommens- oder Umsatzsteuern zum Beispiel. Steuerschulden sind für einen Schuldner besonders heikel, denn das Finanzamt hat das Recht, besonders schnell eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Außerdem fallen für überfällige Steuerlasten hohe Zinsen an.

Hohe Zinsen bei Steuerschulden

Grundsätzlich müssen die geforderten Steuern bis zum Fälligkeitstermin an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Verzeichnet das Finanzamt keinen Geldeingang, werden für jeden überfälligen Kalendermonat ein Prozent Zinsen auf die gesamte geforderte Steuersumme berechnet. Dies wird al Säumniszuschlag bezeichnet.

Wer auf die Schreiben und Mahnungen des Finanzamtes nicht reagiert, muss damit rechnen, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

Die Stundung

Um der Zwangsvollstreckung zu entgegen, können Verbraucher bei Zahlungsengpässen einen Antrag auf Stundung stellen. Stundungsberechtigt sind Schuldner allerdings nur, wenn die sofortige Zahlung der Steuerschuld ihre Existenz gefährden würde. Eine Stundung wird daher nur in seltenen Fällen gewährt. Eine Stundung kann außerdem dann gewahrt werden, wenn der Steuerpflichtige durch nicht selbst verschuldete Umstände, etwa lange Krankheit, in Zahlungsrückstand gerät. Die Stundung ist allerdings ebenfalls nicht zinsfrei. Pro Monat fallen 0,5 Prozent Zinsen auf die geforderte Summe an.

 

festgesetzten Frist zwei Mahnungen an den Schuldner übertragen. Sollte der Schuldner diesen Forderungen ebenfalls nicht nachkommen, so können die Rückstände zwangsvollstreckt werden. Zu den eigentlichen Schulden addieren sich weitere Kosten, die über den Zeitraum einer offenen Forderung entstehen und sich aus der Schuldhöhe und der jeweiligen Dauer  der Schuld zusammensetzen. Diese sind im Vergleich zu nicht staatlichen Schulden verhältnismäßig hoch. Zuständig für die Stellung der Forderungen und die Eintreibung der Rückstände ist das Finanzamt.