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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ermöglicht es Unternehmern wie Privatpersonen, sich innerhalb eines gerichtlich begleiteten Verfahrens von den Schulden zu sanieren. Privatpersonen scheuen den Weg ins Insolvenzverfahren oft; dabei bietet die Verbraucherinsolvenz ihnen die Chance, dauerhaft schuldenfrei zu werden. Unternehmer und Selbstständige können ihr Unternehmen mit einer Insolvenz sanieren und nach Ablauf des Verfahrens neu durchstarten.

Die Insolvenzordnung (InsO) wurde 2001 erneuert und vereinfacht. Sie regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Zuständigkeit für Insolvenzen. Diese liegt beim Amtsgericht.

Verschiedene Insolvenzverfahren

paragraphenzeichenMan unterscheidet zwei Verfahren: Das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, und die vereinfachte Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen, die oft auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Ehemals Selbstständige und Freiberufler können in die Verbraucherinsolvenz gehen, sofern sie nicht mehr als20 Gläubiger haben. Um herauszufinden, welches Insolvenzverfahren für Sie in Frage kommt, suchen Sie am besten eine Schuldnerberatungsstelle auf.

Die gängigen Schritte des vereinfachten Insolvenzverfahrens sind:

  • Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Vereinfachtes Insolvenzverfahren
  • sechsjährige Wohlverhaltensphase (eine Verkürzung auf drei Jahre ist in der Diskussion)

Die Wohlverhaltensphase beginnt in der Regel mit der Aufnahme des Insolvenzverfahrens. Nach Ablauf der sechs Jahre wird dem privaten Schuldner die Restschuld erlassen, er ist also schuldenfrei. Im Regelinsolvenzverfahren kann unter Umständen ebenfalls eine Restschuldbefreiung erwirkt werden: Juristische Personen werden mit Beginn des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen zwar weiterhin geltend machen, der Schuldner existiert allerdings nicht mehr; die Forderungen werden also nach Verfahrensende zumeist nicht weiter beglichen.

Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren

Das Insolvenzrecht legt fest, wann überhaupt ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden kann. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Um ein Insolvenzverfahren anzustrengen, muss entweder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit bestehen, die Zahlungsunfähigkeit drohen – kommende Rechnungen können also nicht mehr beglichen werden – oder der Schuldner überschuldet sein. Ein Insolvenzverfahren ist außerdem nur dann möglich, wenn der Schuldner die Kosten des Verfahrens tragen kann. Ein Gläubiger, der besonderes Interesse an der Insolvenz hat, kann in Vorleistung gehen, um das Insolvenzverfahren zu beschleunigen – der sogenannte Massekostenvorschuss.

Pflichten der Schuldner

In der Insolvenzordnung ist auch geregelt, welche Pflichten Schuldner und welche Rechte Gläubiger haben. Als Schuldner besteht Ihre Pflicht zum Beispiel darin, alles zu unternehmen, um ein Einkommen zu erzielen. Sind Sie arbeitslos, müssen Sie sich also um eine Anstellung bemühen, bei der das Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag liegt, damit Sie Ihre Schulden auch begleichen können. Haben Sie eine Anstellung und Ihr Einkommen liegt unter der pfändbaren Grenze, müssen Sie sich für eine besser bezahlte Stelle einsetzen. Außerdem sind Schuldner dazu verpflichtet, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß anzuzeigen. Alle Änderungen der Einkommenssituation, des Wohnsitzes und der familiären Situation müssen dem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt werden.

Gehen Sie nicht ohne Beratung in ein Insolvenzverfahren. Den Berater brauchen Sie schon, um das Scheitern der außergerichtlichen Einigung zu beglaubigen.

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