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Vorsicht bei Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen sollen die Versicherungsnehmer eigentlich davor schützen, noch tiefer in die Schulden zu rutschen. Abgeschlossen werden sie zusammen mit einem Kredit. Wird der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig, soll die Restschuldversicherung eben, wie ihr Name schon andeutet, die Restschuld tragen. Verbraucherschützer warnen allerdings: Viele Restschuldversicherungen sind lediglich teuer, aber nutzlos.

Verbraucherzentralen beklagen intransparente Klauseln

Oft sind es die Klauseln im Kleingedruckten, die verhindern, dass die Restschuldversicherung beim Eintreten der Arbeitslosigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit die Kreditraten tatsächlich weiter trägt. Vielfach schließen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Beispiel bestimmte Krankheiten aus oder es muss erst eine Karenzzeit vergehen, bevor die Versicherung einspringt. Die Verbraucherzentralen beklagen die oftmals intransparenten Klauseln. Die Verbraucherzentrale Hamburg zieht aktuell gegen eine Restschuldversicherung vor Gericht, da sie einem Fernfahrer die Übernahme der Kreditraten verweigert. Die Begründung: Der Fernfahrer sei dauerhaft arbeitsunfähig – für diese Berufsgruppe sähe die Assekuranz aber nur bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit eine Übernahme der Restschuld vor.

Das raten die Verbraucherschützer

Der Rat der Verbraucherschützer: Für Konsumkredite, die über kleinere Summen zum Beispiel für den Kauf eines Autos, eines Fernsehers oder einer Waschmaschine aufgenommen werden, sowie bei Ratenzahlungen sollten Verbraucher auf die Restschuldversicherung verzichten. Sie sei lediglich teuer und erbringe dafür kaum einen Nutzen. Sinnvoll können die Restschuldversicherung dagegen bei Immobiliendarlehen sein. Oft verlangt das Kreditinstitut auch eine Restschuldversicherung beim Abschluss des Baudarlehens. Wer seine Restschuldversicherung nun kündigen möchte, kann zumindest einen Teil der Versicherungssumme zurückerstattet bekommen. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung direkt bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, nicht bei der Bank, welche die Versicherung verkauft hat.

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