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Schuldenberater

Der Schuldenberater hilft verschuldeten Personen dabei, die Rückstände zu mindern oder ganz abzubauen. Erster Schritt ist dabei die Ordnung der finanziellen Verhältnisse. Dafür werden üblicherweise die Einnahmen und Ausgaben eines Monats gegenübergestellt. Dazu führt der Schuldner in der Regel über mehrere Monate ein Haushaltsbuch, unter Anleitung und Prüfung des Schuldenberaters. Oft wird deutlich, dass die monatlichen Ausgaben empfindlich höher sind als die monatlichen Einnahmen. Der Schuldenberater sucht nun mit dem Schuldner nach einem Weg, Geld einzusparen oder den Schuldenberg abbezahlen zu können. Ein Schuldenberater leistet also auch psychische und soziale Beratung an den Schuldnern.

Aufgaben des Schuldenberaters

Zu den Aufgaben des Schuldenberaters gehören dabei im Einzelnen:

  • Die Unterlagen eines Schuldners zu ordnen bzw. ihm dabei zu helfen, Ordnung in Rechnungen und Mahnungen zu bringen.
  • Einen Überblick über alle Zahlungsverpflichtungen zu erstellen.
  • Sich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen und Ratenzahlungen, bei bestehenden Ratenzahlungen eventuell auch verminderte Raten auszuhandeln, damit der Schuldner kurzfristig wieder Geld zum Leben hat.
  • Bei Bedarf wird der Schuldenberater auch dabei helfen, dem Schuldner ein neues Girokonto zu verschaffen und Pfändungen aufzuheben oder abzumildern.
  • Gemeinsam mit dem Schuldner einen individuellen, langfristigen Plan zur Entschuldung aufzustellen.

Im Zentrum steht immer das Bestreben, dem Schuldner die Rückzahlung der Schulden zu erleichtern. Welche Wege dazu beschritten werden – ob Ratenzahlungen oder Stundungen ausreichend sind oder ob eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet wird – ist abhängig vom Einzelfall.

Staatlich anerkannte Schuldenberater

Neben diesen rein administrativen Aufgaben leistet der Schuldenberater allerdings auch eine psycho-soziale Beratung. Er wird dem Schuldner aufzeigen, was er an seinem Lebensstil ändern muss, um Schulden abzubauen und keine neuen mehr anzuhäufen. Darüber hinaus unterstützt er den Schuldner bei der Kontrolle seines Konsumverhaltens.

Die Dienste der Schuldenberatung werden von Schuldenberatungsstellen angeboten und sind somit Element der Sozialberatung. Zu den Anbietern gehören neben staatlichen Stellen auch soziale Einrichtungen wie die Caritas, die AWO, die Diakonie-Verbände oder Verbraucherberatungen. Der Begriff der Schuldenberatung ist allerdings gesetzlich nicht geschützt. Schuldenberater kann sich daher jeder nennen und die entsprechenden Dienste anbieten. Nicht jeder dieser Schuldenberater versteht sich auch auf sein Handwerk. Um Schuldner Orientierung zu bieten, erkennen Landesbehörden kompetente Schuldenberatungsstellen, Anwälte, Notare oder Steuerberater als Schuldenberater an; nur diese staatlich anerkannten Schuldenberater dürfen ihre Klienten im Insolvenzverfahren bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit ihren Gläubigern unterstützten.