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Was passiert mit Schulden nach dem Tod?

Nicht immer sind zum Zeitpunkt des Ablebens alle finanziellen Angelegenheiten geregelt. Häufig passiert es, dass noch Verbindlichkeiten bei Gläubigern offen sind, manchmal in beträchtlicher Höhe. Schulden erlöschen mit dem Ableben des Schuldners nicht. Doch was passiert mit Schulden nach dem Tod des Schuldners? Und wie können Sie reagieren, wenn Sie Schulden erben?

Was mit den Schulden im Todesfall geschieht

Was passiert mit Schulden nach dem Tod des eigentlichen Schuldners? Im Regelfall gehen diese auf die Erben der verstorbenen Person über. In vielen Fällen haften die Erben dann mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen. Das gilt jedoch nicht in jedem Einzelfall: Erben eines verstorbenen Mieters müssen Mietschulden zum Beispiel nur in der Höhe begleichen, in der das geerbte Vermögen dafür ausreicht. Das entschied der Bundesgerichtshof 2013. Der Mietvertrag muss dafür innerhalb eines Monats gekündigt werden.

Welche Schulden sind vererbbar?

Die Frage „was passiert mit Schulden nach dem Tod“ lässt sich nicht für jede Schuldenart gleich beantworten. Es wird zwischen zwei Schuldenarten bei den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten unterschieden:

  • Erblasserschulden: Das sind die Schulden, die der Verstorbene schon zu Lebzeiten hatte. Dazu gehören Schulden aus Krediten, Kauf- und Mietverträgen, Schadensersatzansprüche und Steuerschulden, ebenso Schulden, die durch Unterhaltspflichten entstanden sind.
  • Erbfallschulden: Das sind Schulden, die durch den Tod des Erblassers entstehen, zum Beispiel durch Bestattungskosten, Nachlassverwaltung, Erbschaftssteuer, usw.

Für Mietverträge, Telefonverträge und viele Versicherungen gilt im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung erlöschen mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Setzen Sie sich daher nach dem Todesfall schnellstmöglich mit Vermietern, Telefonunternehmen und Versicherungen in Verbindung. Die Autoversicherung geht auf die Erben über, für Abos gibt es ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie hier zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Eine Erbschaft ausschlagen

Wissen Sie bereits, dass Sie Schulden erben, können Sie sich dagegen wehren, die Verbindlichkeiten des verstorbenen Verwandten zu übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Innerhalb von sechs Wochen nachdem Sie vom Erbe erfahren haben, müssen Sie die Erbausschlagung beim zuständigen Nachlassgericht bekanntgeben. Lebte der Verstorbene zuletzt im Ausland, haben Sie sechs Monate für die Erbausschlagung Zeit. Die Erbschaft und damit die Schulden gehen in diesem Fall auf die nächsten Verwandten über. Diese können die Erbschaft natürlich ebenfalls innerhalb der Frist ausschlagen. Letztlich erbt der Staat, der die Erbschaft wiederum ausschlagen kann. In der Regel wird der Staat versuchen, das vorhandene Hab und Gut aus der Erbschaft zu Geld zu machen und die Schulden zu begleichen. Reicht das für die vollständige Deckung der Schulden nicht aus, müssen die Gläubiger auf die Restsumme verzichten.

Wichtig für Erben zu wissen ist allerdings: Sie können eine Erbschaft nicht selektiv ausschlagen, sondern nur vollständig. Erben Sie Vermögen wie auch Schulden, sollten Sie daher genau rechnen, bevor Sie die Erbschaft ausschlagen. Stellen Sie vor dem Nachlassgericht die sogenannte Dreimonatseinrede, um genügend Zeit zu haben, den Nachlass zu prüfen. Reicht das geerbte Vermögen zur Deckung der Schulden aus und bleibt eventuell noch etwas übrig, kann es durchaus sinnvoll sein, die Erbschaft anzunehmen. Ziehen Sie im Zweifel rechtliche Beratung hinzu.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

Besteht ein Erbe aus Vermögen und Schulden können Sie einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Ein Nachlassverwalter übernimmt die Verteilung der Erbmasse auf die Gläubiger. Ist die Erbmasse aufgebraucht, können die Gläubiger die Erben nicht mehr für die noch ausstehenden Schulden haftbar machen. Sollte nach der Begleichung der Schulden noch Geld übrig sein, zahlt der Nachlassverwalter dies an die Erben aus.

Vermuten Sie bereits, dass das Vermögen zur Deckung der Schulden nicht ausreicht, müssen Sie einen Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen. Selbst bei bloß vermuteter Übeschuldung ist die Nachlassinsolvenz Pflicht, andernfalls sind die Erben den Gläubigern des Verstorbenen zu Schadenersatz verpflichtet.

Um sich vor unerwarteten Forderungen zu schützen, können Sie einen Antrag auf ein Aufgebotsverfahren stellen. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen alle Gläubiger ihre Schulden anmelden. Gläubiger, die sich erst später melden, können Erben nicht mehr haftbar machen.

Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?

Was passiert mit Schulden nach dem Tod, wenn es mehrere Erben gibt? Grundsätzlich haftet die Erbengemeinschaft für die Schulden des Verstorbenen als Gesamtschuldner. Das bedeutet, es können alle Erben zur Begleichung der Schulden herangezogen werden, unabhängig von der Höhe des individuellen Erbes. Jedoch gehört nicht jede im Testament erwähnte Person automatisch zur Erbengemeinschaft.